Unter welchen bedingungen grundgehalt gekürzt werden

Der Arbeitgeber ist ein privater Dienstleister. Das Entgelt setzt sich zusammen aus einem Grundgehalt und einer Leistungszulage. Nun hat er heute in einer Mitarbeiterversammlung angedeutet dass, wenn der Umsatz nicht gebracht wird, er das Grundgehalt kürzen will, welches ohnehin schon sehr niedrig ist. Die Mitarbeiter können allerdings nur Umsatz bringen, wenn genügend Mandate da sind. Dafür ist doch aber meines Erachtens der Arbeitgeber zuständig, oder kann er tun und lassen, was er will und Gehälter noch weiter nach untern * anpassen*?

4 Antworten zur Frage

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Unter welchen Bedingungen kann das Grundgehalt gekürzt werden?

Es kommt auch mit darauf an, ob es für euch einen Tarifvertrag gibt, an den sich der Arbeitgeber halten muss. Ohne Tarifvertrag und auch mit Tarifvertrag kann er aber das Grundgehalt normal nicht ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kürzen. Das müssten wenn dann, sowieso beide Parteien unterschreiben. Macht er es mit einer Änderungskündigung, dann kann der Arbeitnehmer es entweder akzeptieren, oder es greift die Kündigung und das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Eine Kürzung ohne die Unterschrift des Arbeitnehmers ist auf jeden Fall ungültig. Im schlimmsten Fall käme es dann zu einem Streit vorm Arbeitsgericht.
Ja so sehe ich das eigentlich auch. Wir haben keinen Tarifvertrag, aber im Arbeitsvertrag ist zumindest das Grundgehalt definiert.
Allerdings wurde dieser Fakt von der Geschäftsleitung als so selbstverständlich bekanntgegeben, dass ich auch gezweifelt hatte.
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Lostris2002
Eine Kürzung ohne schriftliches Einverständnis geht auf keinen Fall. Er kann halt sagen, entweder du unterschreibst, oder du kannst mit der Kündigung rechnen. Das kann man leider net verhindern, dass man dann unter Druck gesetzt wird.
Ich bin übrigens selbst Lohnbuchhalterin und hatte diesen Kampf auch schon mit unseren Geschäftsführern auszufechten, die da meinten, ach jetzt kürzen wir einfach *fg*. Bis unser Rechtsanwalt ihnen dann klarmachte, dass das net funktioniert, da eben der Arbeitnehmer unterschreiben muss, dass er damit einverstanden ist. Beim außertariflichen gehts, beim Grundgehalt net.
Der umsatz entsteht nicht automatisch aus der Mandatschaft sondern nur aus der Mengen der Dienstleistungen die der Mandant einfordert.
Das ist es was Ihr erwirtschaftet.
Simplifiziert:
Bearbeit ete Vorgänge pro Stunde = Umsatz.
Ein Arbeitgeber kann alles tun und zwar so lange bis ein ein Arbeitsgericht über seinen Irrtum aufklärt.
Doch das sit das letzte Mittel.
Mehr umsatz erwirtschaften bei gleichem lohn und Zeit ist auch schon ein LohnKürzung.
Aber die solltet Ihr hinnehmen.
Setzt euch noch mal hin und Überlegt wie Ihr selbst den Laden effizienter bekommt.
Wo kann man z.b. leerläufe vermeiden.
Werden arbeitsgänge unötig mehrfach gemacht z.b rennt das ganz büro gleichzeitig zum kopierer?
kann man arbeistvorgänge bündeln?
wennirh das herausgefunde habt
Dreht IHR den spieß um und fragt ob es bei erhöhten umsatz mehr geld gibt.
nochwach