Unangemeldeter besuch amt dürfen

ich wurde heute vom arbeitsamt besucht ohne angabe von gründen oder sonst etwas. ohne termin und unfreundlich. wie kann ich da vorgehen?

10 Antworten zur Frage

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Unangemeldeter besuch vom amt,dürfen die das?

und wie ist das mit mein geld könn die einfach einstellen ohen grund. es liegt keiner vor ich habe nichts beantragt oder sonst was
Gar nicht, du bist aber nicht verpflichtet die in dein Haus zu lassen.
Die dürfen nur mit Durchsuchungsbefehl deine Räumlichkeiten betreten.
Außendienst der ARGE Duisburg
Hausbesuche können nur letztes Mittel zur Feststellung der Leistungsvoraussetzung sein
Die ARGE Duisburg hat seit neuestem vier Mitarbeiter im Außendienst um Alg II-Empfänger in ihrer Wohnung aufzusuchen, und um festzustellen, ob der/die Betroffene zu Recht ihre Bezüge bekommt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Leistungsempfänger nicht völlig rechtlos sind.
1. Sie brauchen die ARGE-Mitarbeiter nicht in ihre Wohnung zu lassen, nach Artikel 13 Abs. 1 GG haben Sie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit Ihrer Wohnung. In dieses Grundrecht darf nur durch "Richterliche Anordnung" oder bei "Gefahr im Verzuge" durch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamten eingegriffen werden.
2. Wenn Sie jedoch mit dem Betreten Ihrer Wohnung durch die ARGE-Mitarbeiter einverstanden sein sollten, so können Sie einen Termin mit den ARGE-Mitarbeitern vereinbaren.
In jedem Fall haben Sie das Recht, auf die Anwesenheit von neutralen Zeugen zu bestehen. Sie sollten auch nach Namen, Dienststelle, Amtsbezeichnung der ARGE-Mitarbeiter fragen und sich diese schriftlich notieren.
Noch vor Betreten Ihrer Wohnung sind die ARGE-Mitarbeiter verpflichtet, Ihnen den Grund ihrer Maßnahme mitzuteilen - diesen ebenfalls schriftlich notieren.
Für einen Hausbesuch müssen konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Die Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist nur aufgrund konkret gesetzlich vorgegebener Ermächtigungsgrundlagen zulässig.
Ein Hausbesuch "nur mal so" stellt einen rechtswidrigen Grundrechtseingriff dar.
3. Eine Durchsuchung Ihrer Wohnung, dazu gehört auch z. B. das Öffnen von Schränken, durch die Mitarbeiter der ARGE, ist gesetzlich nicht zulässig. Nach den §§ 60 bis 62, und 65 SGB I sind Sie zwar verpflichtet, bei der Überprüfung der Voraussetzungen für die Leistungsgewährung mitzuwirken, jedoch kann ein Hausbesuch aufgrund der Schwere des Grundrechteingriffes immer nur das letzte Mittel sein.
Es entbindet die ARGE-Mitarbeiter in keiner Weise davon, den verfassungsmäßigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. In diesem Fall sind vorab alle anderen Möglichkeiten zur Feststellung der Bedürftigkeit auszuschöpfen.
Ist der Hausbesuch nachvollziehbar das letzte und einzige Mittel zur Feststellung der Leistungsvoraussetzung bzw. Ihre Bedürftigkeit nicht anders zu belegen, so wird es schwer sein, den Hausbesuch gänzlich zu verweigern, wenn Sie nicht das Risiko einer Leistungskürzung oder gar -streichung eingehen können/wollen.
In allen Fällen sollten Sie eine Beratungsstelle für Erwerbslose aufsuchen, die Ihnen bei diesem Problem helfen und beistehen wird.
Werner Roming
ver.di Arbeitslosenberatung
http://www.dielinke-ol-duisburg.de/Au_endiens.710.0.html
Aufpassen sonst schleichen die sich so rein.
sie nannte keine grunde ich bekomm auch nur lebensunterhalt ,keine miete oder strom oder sonst was
Die brauchen keine Gründe um vor der Tür zu stehen. Aber sie dürfen nicht, egal was sie auch für Gründe haben nicht in deine Wohnung.
gar nicht. unangemeldete besuche sind erlaubt.
weiß das jemand genau? Meines Wissens dürfen sie sehr wohl in die Wohnung Wenn du ihnen den Zutritt vedrweigerst, stehen sie 10 Min. später mit Polizeieskorte wieder vor der Tür.
udn wie ist das mit mein geld könn die einfach einstellen ohen grund. es liegt keiner vor ich habe nichts beantragt oder sonst was
Das ist der Grund ihres 'Besuches'. Die Sozialspitzel wollen sehen, ob der Anspruch auf Unterstützung noch besteht. Insbes. interessiert sie, ob noch andere Personen in der Wohnung leben oder ob besondere Wertgegenstände gibt, die du dir eigentlich nicht leisten kannst.