Umgehung bundesrates gesetzgebung bundesregierung
Etliche Gesetze wurden bisher verabschiedet die der Zustimmung des Bundesrates benötigt hätten.
Wie und mit welchen Mitteln wurde hier die Zustimmung des Bundesrates umgangen?
9 Antworten zur Frage
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Umgehung des Bundesrates bei der Gesetzgebung durch die Bundesregierung.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11903252/492531/Anstatt-soll-der-letzte-Atommeiler-jetzt-erst-still.html
http://www.news-item.de/2010/07/14/spd-experte-lauterbach-gesundheitsreform-braucht-zustimmung-von-bundesrat/
wird durch das Vorgehen der Bundesregierung die Demokratie nicht damit umgangen?
Wo kein Kläger, da kein Richter. Besonders dann, wenn die Koalitionsparteien Mehrheit in beiden Gesetzgebungshäusern besitzen.
Im Grungsgesetz finden sich Vorschriften, wo der Bundesrat zustimmen muss. Neben den Einzelfallregelungen kommt da noch eine unbestimmter Begriff dazu, dass die Zustimmung nötig sei, wenn Länderbelange betroffen sind. Da gibt es Grauzonen mit unterschiedlicher Auffassung.
Die Regierung kann einen Gesetzesentwurf so gestalten, dass Länderbelange nicht getroffen werden, z.B. wenn vorgesehen ist, dass die Ausgaben aus der Bundeskasse bezahlt werden. Oder ein Gesetzespaket wird so aufgedröselt, dass Einzelgesetze nicht zustimmungspflichtig sind, andere damit zusammenhängende doch. Dann gibt es Entscheidungskonflikte.
Bei Zuständigkeitsstreit wird erst der Vermittlungsausschuss eingeschaltet, wenn das nicht hilft, das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der unterlegenen Instanz.
Facit: Die Regierung kann nicht immer, was sie will.
Die Bundesregierung will das ohne den Bundesrat.
hier wird gesagt, es geht nicht ohne Bundesrat:
"Eine Verlängerung der Laufzeiten ohne Zustimmung des Bundesrates ist verfassungsrechtlich definitiv ausgeschlossen. Grundsätzlich gilt, dass der Bundesrat zustimmen muss, wenn eine befristete Regelung zeitlich verlängert wird, wie es geplant ist. Die Zustimmungspflicht ergibt sich aber noch aus folgendem Punkt, der in der Öffentlichkeit bisher noch gar nicht erkannt wurde: Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es auch, wenn die Länder durch die Verlängerung wesentliche neue Aufgaben erhalten."
Verwaltungsrechtler: Reaktoren dürfen ohne Zustimmung des Bundesrates keinen Tag länger laufen | Heinrich-Böll-Stiftung
die Meinung der Bundesregierung:
". Bei den Plänen der Regierung handele es sich aber lediglich um eine „quantitative Änderung“. die Länder müssten bei einer „qualitativen Änderung“ des Gesetzes grundsätzlich zustimmen – das heißt, wenn ihnen neue Aufgaben zugewiesen würden. "
Laufzeitverlängerung: Regierung hält Bundesratszustimmung für unnötig - Weitere Meldungen - FOCUS Online - Nachrichten
Art. 84 GG - dejure.org
Direkt aus dem GG kann ich dazu gar nichts ableiten.
Na, dann nenn doch ein paar dieser Beispiele, wenn du von "etlichen Gesetzen" sprichst, dürftest du doch sicherlich ein paar parat haben.
Ergänzung:
Denn wenn es keine Zustimmungsgesetze sind, brauchen sich auch nicht die Zustimmung des Bundesrates.
1. Das sind alles laufende Fälle - KEINES dieser Gesetzgebungsverfahren wurde bislang abgeschlossen!
2. Wir haben hier in Deutschland etwas, das nennt sich "Bundesverfassungsgericht". und glaube mir: dieses wird auch rege von den Politikern genutzt, sollten sie sich mal wieder umgangen fühlen.