Tüv abgelaufen hilfe

Hallo an alle, mein Tüv ist seit Mai 2008 abgelaufen. Da sich die Reparatur nichtmehr gelohnt hat, habe ich jetzt ein neues Auto bestellt, welches ich im Dezember bekomme. Ich habe gehofft das die Polizei das nicht merkt und ich bis Dezember weiterfahren kann. Doch als ich eben an meinen Wagen gekommen bin, hing an der Windschutzscheibe eine "Mängelkarte" ind dieser steht das mein TÜV bzw. AU abgelaufen ist und ich jetzt genau 17 Tage Zeit habe die Mängel beheben zu lassen und muss denen vom Amt dann diese Karte mit Unterschrift und Stempel der Werkstatt zurückschicken Da ich aber bald ein neues Auto bekomme und mein altes sowieso nicht den TÜV schafft, wollte ih fragen was ich jetzt machen soll? Kann ich mein Auto nicht einfach abmelden? Reicht das dann aus? Oder muss ich denen noch ewtas hinschicken beim Amt? ZGnom

16 Antworten zur Frage

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Tüv abgelaufen Hilfe

Du kannst den Wagen abmelden und mit der Abmeldebestätigung und der Mängelkarte zur nächsten Polizeidienststelle gehen.
Anstatt dem alten Wagen hinterherzutrauern sei froh, dass du keinen Crash gebaut hast. In dem Fall wär es richtig teuer geworden, denn deine Versicherung hätte zwar den Schaden des Geschädigten reguliert, aber dich dann in Regress genommen.
Dazu noch die Strafe für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und die "Schuld", die du dir selber gegeben hättest, wenn ein Mensch geschädigt oder gar getötet wurde.
Ach ja, die Antwort: Abmelden und mit der Bescheinigung zur Polizei. Und vergiss nicht die Verschrottungsquittung.
So ein Quatsch!
Wenn ich einen Unfall gebaut hätte und nicht Schuld war, muss ich meinen Schaden selbst übernehmen. Weshalb soll ich einen Unfall haben uns sogar jemand töten?
Das Auto ist verkehrssicher! Bloß nicht für 2 Jahre.
Manche haben echt Probleme.
Kann es sein, dass du dir da gerade was schönredest?
1.
Wenn du einen Unfall baust, musst du natürlich deinen Schaden übernehmen, davon war nicht die Rede. Es geht um den Schaden des Unfallgegners, der erstmal reguliert, dann aber von dir zurückgefordert wird, weil dein Wagen - da ohne TÜV - nicht versichert ist.
2.
"Das Auto ist verkehrssicher! Bloß nicht für 2 Jahre."
Was soll das denn sein? Verkehrsrechtlich IST der Wagen ohne gültiges TÜV-Siegel nicht verkehrssicher - so einfach!
3.
"Weshalb soll ich einen Unfall haben uns sogar jemand töten?" Hä? Beachte den Konjunktiv in "hätte", "wäre" usw.
Anscheinend machst du dir zu wenig Probleme.
Ne ich mache mir nicht zu wenig Probleme!
Ich habe nurnicht die Lust in ewiger Angst zu leben und alles Schlecht zu reden.
zu 1 wenn ich nicht Schuld bin an dem Unfall muss ich nur meinen eigenen Schaden bezahlen
zu 2 wenn die Werkstatt sagt das Auto ist noch verkehrssicher, bloß wird in einem Jahr die Federung nichtmehr mitspielen, man könnte es so durch den TÜV bekommen, aber was bringt das dann? Also eine gültige TÜV Plakette heißt nicht dass das Auto verkehrsicher ist! Habe schon etliche Autos mit TÜV gesehen die nichtmehr verkehrssicher sind!
zu 3 ich habe mehr als gung Probleme da muss ich mich nichtnoch von irgendwelche Leuten belehren lassen! Ich habe eine Frage gestellt und die wollte ich beontwortet haben! Nicht mehr und nicht weniger! Wenn jemand diskutieren möchte soll er in dein Forum oder in die Politik gehen!
Ende
Man stelle Fragen dann, wenn man Antworten hören will, nicht nur seine Ansicht bestätigt zu bekommen. Das ist außerdem kein Schlechtreden, sondern Realismus. Deine Angst verfliegt sofort, wenn dein Auto eine Plakette in der richtigen Farbe trägt.
1. Wenn du unschuldig in einen Unfall verwickelt bist und dein Auto keine gültige TÜV-Plakette trägt, wird dir auf jeden Fall eine Mitschuld gegeben, es sei denn, du kannst beweisen, dass auch MIT gültiger Plakette der Unfall nicht zu vermeiden gewesen wäre. Beweis das mal. Das Gutachten dafür , kostet ein Vielfaches der ersparten TÜV-Kosten plus dem zu erwartenden Bußgeld.
2. Die Feder interessiert den TüV nur dann, wenn sie gebrochen ist oder so funktionsunfähig, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Der Werkstattmensch sagte also, dass er den Wagen noch durch den TÜV bekommen würde? Warum dann der ganze Tanz? Weil du die Kosten dafür sparen wolltest, du kannst es ruhig zugeben.
3. Dass du Probleme hast, ist offensichtlich. Und du wolltest KEINE Antwort, jedenfalls keine, die nicht deinen Vorstellungen entspricht. Aber dafür bin ich nicht zu haben. Ich antworte nach bestem Wissen und Gewissen. Mach was draus
Ach und hör auf, mich zu beschimpfen. Gib mir halt ein "nicht hilfreich", wenn du meinst, das tun zu müssen.
Ich beschimpfe hier niemand!
Aber ich wollte nur eine Antwort haben und keine Belehrung! Tipps wollte ich haben!
Soll ich mich jetzt erhängen oder was willst du von mir?
Ich melde das Auto ab und damit ist das Thema doch erledigt
Teil 1 meiner Antwort:
"Anstatt dem alten Wagen hinterherzutrauern sei froh, dass du keinen Crash gebaut hast. In dem Fall wär es richtig teuer geworden, denn deine Versicherung hätte zwar den Schaden des Geschädigten reguliert, aber dich dann in Regress genommen.
Dazu noch die Strafe für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und die "Schuld", die du dir selber gegeben hättest, wenn ein Mensch geschädigt oder gar getötet wurde." sollte ein Trost sein, dass es auch hätte schlimmer kommen können. Nun ja, habe ich eben nicht entsprechend formuliert, schade.
Teil 2 meiner Antwort:
"Ach ja, die Antwort: Abmelden und mit der Bescheinigung zur Polizei. Und vergiss nicht die Verschrottungsquittung." ist eine Antwort, die einen Tipp beinhaltet: "Und vergiss nicht die Verschrottungsquittung." der ja nun wirklich deutlich sichtbar ist, oder?
Eine Belehrung, eine Anleitung oder Ermunterung zum Selbstmord kann ich nirgends entdecken.
Leb einfach weiter und freue dich auf das neue Auto.
Und ich will ga nichts von dir. Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Darum treibe ich mich hier rum.
Ja ist okay!
Ich bin nur sauer weil meine Eltern mit mit früher genauso geredet haben und mich das heute immer noch nervt wenn jemand meint mir das so zu sagen!
Den 2. Teil deiner Antwort finde ich okay habe nichts dagegen auszusetzten, bloß den ersten Teil hättest du dir sparen können.
Aber du wusstest ja nicht das ich einen Elternkomplex habe!
Entschuldigung wenn ich hier die Beherrschung verloren habe! Ich werde den Ratschlag annehmen und mein Auto abmelden! Dann kann ich mich auf mein neues Auto freuen.
ZGnom
Ist schon ok, manche Streitereien entstehen einfach aus unklaren Formulierungen, und da muss ich eben auch aufpassen.
Abmelden reicht.
Kann aber sein, das es noch ein Bußgeld gibt.
Okay!
Ich werde es dann wohl abmelden müssen *schluchtz* wegen 2 Monaten! Dann heit es wohl mit der Bahn fahren!
Das Bußgeld wird hoffentlich niedrig sein
Hatte ich auch, lag bei 25€, habe aber in Erfahrung gebracht, das es auf die Behörde ankommt.
Aber hey, bald haste einenNeuwagen
Ja ich freue mich auf mein neues!
Aber mein altes hatte ich immerhin 5 Jahre
wenn du es abmeldest, gehe mit dem schein zu der polizei die angegeben ist, und dann ist es ok.
war bei uns auch so.


tüv
Auto hat kein TüV wie zur Werkstatt bringen ohne Hänger?

- kostets. Quelle: Bußgeld - Hauptuntersuchung bzw. Tüv abgelaufen Sorry, ich hab mich verlesen - bitte die Anwort streichen -


überziehung
Überziehungszinsen bei der Volksbank Raiffeisenbank.

ich hab aus unvorteilhaften Gründen einen Kontostand der 6,15 im Soll ist . der Überziehungszinssatz ist 17,9o%.


mängelbeseitigung
kann sich autohändler von gewährleistung befreien?

wir haben vor ca. 2 montaten einen gebrauchtwagen gekauft, der nur einige technische mängel aufweist. dies habe