Sich autohändler gewährleistung befreien

wir haben vor ca. 2 montaten einen gebrauchtwagen gekauft, der nur einige technische mängel aufweist. dies habe ich ihm gmeldet und gebeten, diese zu beheben im rahmen seiner gewährleistung. beim kauf haben wir neben dem kaufvertrag ein schreiben unterzeichnet, worin festgehalten ist, dass wir eine probefahrt gemacht haben und den wagen in einer uns vertrauten "kfz-fachwerkstatt haben ansehen und prüfen lassen" und der wagen bis auch einen bekannten wagen "in Ordnung ist". der händler beruft sich nun darauf, dass der wagen ja zum zeitpunkt der übergabe in ordnungsgemässem zustand war und der mangel nach übergabe aufgetreten sein muss, da wir den wagen prüfen lassen haben. allerdings sind die technischen mängel in klimaanlage und bremssystem erst jetzt bei der hitze aufgetreten. kann sich der händler mit solch einem zusatzschreiben von der gewährleistung befreien. bzw. hilft im das bei der beweisführung, dass die mängel bei übergabe nicht schon vorlagen? ich habe mal gelesen, dass solche "entledigungsschreiben" von gerichten unterschiedliche interpretiert werden. eindeutig sind wohl dekragutachten oder ähnliches, wo alles genau aufgeführt wurde. aber solche eine prüfung haben wir nicht durchführen lassen. gaston

6 Antworten zur Frage

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Kann sich autohändler von gewährleistung befreien?

Das klingt nach einem Fall für den Anwalt.
Den solltest du auch besser kontaktieren, denn Rechtsauskünfte kann dir hier keiner geben.
http://www.arbeiterkammer.at/online/gewaehrleistung-2340.html
Zitat
Die Gewährleistungsrechte des Konsumenten können vor Kenntnis des Mangels weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden
Urteile bzgl Beweislastumkehr
Vertragsrecht">http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Vertragsrecht/Vertr007.html">Vertragsrecht | Rechtsanwalt | Berlin-Friedrichshain
borax77 hat Recht. Bei Gebrauchtwagenkauf - auch vom Händler - konkurrieren "Zustand wie besichtigt", versteckte Mängel, arglistig verschwiegene Mängel und später auftretende Fehler rechtlich miteinander.
Da kommt es darauf an, wer den Wagen verkaufte.
Hat der Autohändler seinen Privatwagen weiterverkauft, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist es ein Verkauf von Privat an Privat.
Hat der Autohändler den Wagen als Händler verkauft, dann kann er die Gewährleistung lediglich auf 12 Monate einschränken. Auschließen ist nicht möglich.
Siehe dazu auch hier:
Autohändler muss keine Gewährleistung geben - autohaus.de
und hier:
Schlechte Nachrichten für Händler: Gewährleistungsausschluss ist unwirksam - channelpartner.de
Es gibt jetzt einen beliebten neuen Händlertrick: Ältere Fahrzeuge werden ganz einfach zum "Schrottpreis" verkauft. Dann war`s das mit der Haftung. Gern wird auch das Auto des Sohnes oder eines Bekannten im Auftrag verkauft. Da dies ein Privatkauf ist, gibt es keine Gewährleistung.


kfz
Wegen verlorenen KFZ Schein zum Notar.

- anders. ICH Meine doch den SCHEIN! Nicht den Brief! UND die KFZ Zulassungsstelle wollte einen Eiderstattliche Erklärung -- nicht Stimmt, habe ich übersehen. Aber ich bin mir 100%ig sicher, daß die Zulassungsstelle das so wollte. Mann dann schreibe -


mangel
Ab wann gilt ein Mangel in der Wohnung als vom Vermieter anerkannt, wenn dieser über Jahre …

- www.minol.de so lange wie er nicht reagiert, wird er den mangel wohl nicht anerkenen, vorausgesetzt du hast ihn schriftlich -


kaufvertrag
Zahlungszeitpunkt Kaufpreis Immobilie?

- Auszug/Schlüsselübergabe Hallo newhouse, beim Notar wird im Kaufvertrag der Zahlungstermin erst festgelegt. meistens nach dem Notartermin -