Tritt privathaftpflichtversicherung folgendem fall

Folgendes ist passiert - und zwar tatsächlich: Mein Nachbar hat mich gebeten, nach seinem Laptop zu gucken. Daraufhin habe ich ihm WIN XP neu aufgespielt. Konnte ja auch nichts passieren. Dann habe ich ihm eine neue Tastatur und einen neuen Brenner eingebaut. Funktionierte auch, bis ich die unterschiedlich langen Schrauben an der Unterseite des Gerätes wieder eingesetzt habe. Da muss mir wohl ein Fehler unterlaufen sein. Vermutlich habe ich eine zu lange Schraube dort eingesetzt, wo sie nicht hingehört und dabei das Mainboard beschädigt. Jetzt fährt der Laptop überhaupt nicht mehr hoch. Somit ist m. E. ein Schaden aufgetreten, den ich nicht absichtlich herbeigeführt habe. Also bin ich bzw. meine Versicherung doch für den Schaden zuständig. Oder sehe ich das falsch? Sonst sagt mir doch mal, wo man nachlesen kann, was die Versicherung nicht bezahlt. Sonst zahlen Versicherer lt. Werbung und vor Vertragsabschluss etc. doch auch alles?

11 Antworten zur Frage

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Tritt die Privathaftpflichtversicherung bei folgendem Fall ein?

Das kommt auf deinen Tarif und Versicherer an.
Darum solltest du im Vertrag nachschauen was deine Versicherung alles beinhaltet.
Viele Gute Informationen über Haftpflichversicherungen:
http://verbraucherschutz.wtal.de/haftpflichtversicherung.htm
Ich befürchte: Nein, natürlich nicht.
Diesbezügliche Reparaturaufträge gehen eindeutig zu Lasten des Auftraggebers.
Schaue nach in Deinen Versicherungsbedingungen und frage Deinen Vertreter, ob er Lösungen "findet".
Ich habe aber nicht als ausgebildeter Fachmann gearbeitet, sondern wollte einfach nur aus Gefälligkeit helfen. Hat bislang auch immer geklappt.
Nur dieses Mal nicht.
Genau, und diese Gefälligkeitsarbeiten sind nicht versicherbar und auch nicht versichert.
Auszug aus Versicherungesbedingungen: Ausnahme siehe KLausel "Umzugshilfe, Wohnungsfürsorge":
Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen – RBH-Nr. 01/1007 XXI
Der Umzugshelfer oder Wohnungskümmerer erweist während des Urlaubs den Nachbarn oder Freunden einen Gefallen. Wer dabei versehentlich, also leicht fahrlässig, einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Der Geschädigte geht leer aus, wenn der Helfer das Blumenwasser über den Teppich schüttet oder während des Umzugs ein Bild fallen lässt. Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten. Die PH Classic bezahlt den Personen- oder Sachschaden bis 50 Mio. € pauschal. So können Streitigkeiten vermieden werden. Die Selbstbeteiligung bei Schäden durch Umzugshilfe beträgt 250 €.
So die HUK-Coburg.
Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Gefälligkeitshandlungen.
Der Versicherer wird bei Personen- und Sachschäden
aus einer Gefälligkeitshandlung gegenüber dem Geschädigten
keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden,
soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Dies gilt
nicht bei Schadenfällen, die sich bei Gefälligkeitshandlungen im
Zusammenhang mit Umzügen ereignen' Quelle: HUK -Coburg
Daraus muss ich doch schließen, dass meine Versicherung bezahlt
Die Versicherung muß eintreten, wenn du etwas fahrlässig verschuldet hast. Ob das hier zutrifft, ist zweifelhaft, denn der Nachbar hat dich ja rummachen lassen und somit das Risiko auf sich genommen, dass was geschehen könnte.
Es konnte aber keiner wissen, dass Sony Vaio unterschiedlich lange Schrauben verwendet.
Es hat ja vor dem Zusammenschrauben geklappt.
Das ist wohl ein Fall für eine Gefälligkeitsleistung. Dies ist meist ausgeschlossen.
Wenn Du es gegen Geld gemacht hast, sowieso.
Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Gefälligkeitshandlungen.
Der Versicherer wird bei Personen- und Sachschäden
aus einer Gefälligkeitshandlung gegenüber dem Geschädigten
keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden,
soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Dies gilt
nicht bei Schadenfällen, die sich bei Gefälligkeitshandlungen im
Zusammenhang mit Umzügen ereignen' Daraus muss ich doch schließen, dass meine Versicherung bezahlt
Na dann. stell Dich schon mal auf 70% Erstattung ein.
ich denke aich, dass du das ja aus gefälligkeit gemacht hast, und bei sowas haftet die privathaftpflicht leider nicht, hatte auch schon so ein probl.


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