Trennung kirche staat frage kirchensteuer

Es gibt ja die Trennung von Kirche und Staat. Aber warum treibt dann Deutschland die Kirchensteuer ein? Und wie wird die Kirchensteuer dann an die verschiedenen Kirchen verteilt? Kriegt da jede Religion was ab? Wie wird das Geld dann weiter geleitet und wie wird es verteilt?

17 Antworten zur Frage

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Trennung von Kirche und Staat. Frage zur Kirchensteuer.

Kirchensteuer gibt’s nur für die evangelische und die katholische Kirche. Deutschland ist nur halbsäkular … und bei der Kirchensteuer tritt der Staat quasi als Dienstleister der beiden besagten Kirchen auf. Traurig genug.
Dann ziehen sie die Kosten für den Verwaltungsaufwand doch hoffentlich von den Einnahmen ab. oder dürfen das auch wieder die Ahteisten "freiwillig spenden"?
Es wäre noch schöner, wenn ich keine klugscheißerischen und dümmlichen Kommentare lesen müsste … zumal ich nirgendwo behaupte, dass der Staat keine Bearbeitungsgebühr erhebt. Denn die dürfen wir Atheisten freiwillig spenden. Dem Staat.
Beim Geld hört leider, wie man hier wieder sieht, immer die Gemütlichkeit auf. Ist leider so.
Für mich ist es in diesem Fall - Kirchen als Körperschaften öffentlichen Rechts - mehr die Frage, ob es besser ist, daß es die traditionellen relativ mitgliederstarken wenn auch schrumpfenden christlichen Kirchen gibt, oder ob man sie besser loswäre. Was die von mir als Kind erlebte NS-Zeit und die ersten zwanzig Nachkriegsjahre angeht, finde ich, es war in allem Unglück und aller Mitverstrickung besser, daß es sie noch gab dieses zweite aber nicht vom "Führer" selbst). Man wollte auf sie "als Volksgenossen" doch nicht verzichten. Es war dann doch gut, daß es noch einige institutionelle und persönliche "Reservate" gab, in denen die NS-Werte sich nicht voll durchgesetzt hatten.
Und was uns heute angeht, sage ich: daß es die Kirchen gibt, ist "prophylaktisch" für die schlimmsten der denkbaren Fälle. Wenig klug, ihnen den Geldhahn ganz abzudrehen.
Ich wäre froh, wenn wir die Kirchen los wären … was meinst Du denn mit »prophylaktisch« für die schlimmsten der denkbaren Fälle?
Ich frage mich nur, WIE die Kirche dann helfen soll. für uns beten oder was?
Sorry - aber ich bin halt der Meinung, jeder sollte sein eigenes Süppchen kochen. Und irgendwie sehe ich überhaupt nicht ein, daß Staat und Kirche vermengt werden. Warum kann die Kirche denn Ihre Beiträge nicht selbst eintreiben? Wieso muss das der Staat machen, der doch für alle da ist - auch für die Atheisten. Ich finde, daß sollte man einfach klipp und klar trennen.
Habe da mal Nettes gefunden, ich hoffe, es hilft Dir weiter
Das ist Clever!: Was geschieht mit meiner Kirchensteuer?
Der Einzug der Kirchensteuer durch staatliche Stellen erfolgt gegen Bezahlung.
Das FiAmt kassiert erst mal und vertielt dann weiter.
Insofern ist die Trennung von Kirche un Staat ein Witz.
Das steigert sich noch, wenn man bedenkt, dass Deutschland an den Vatikan jährlich mehr Gelder abführt, als über die Kirchensteuern eingenommen werden.
Wenn Du Zeit hast, führ' Dir mal das Buch "Im Namen Gottes" von David A. Yallop zu Gemüte.
Das ist die zig'ste Auflage, und es geht um Sachverhalte, die die Vermutung nahelegen lassen, dass der Vorgänger von Papst Paul des II "gestorben wurde", weil selbiger mit den teilweise mafios anmutenden Machenschaften und Verstrickungen des Vatikans aufräumen wollte.
Alles ist belegt, Namen wurden genannt - und trotz der x-ten Auflage wurde NIE gegen dieses Buch geklagt.
Es ist ergo nicht so ein populärwissenschaftliches Teil, sondern eine sauber recherchierte Doku, die sich wie ein Thriller liest.
PS: Ich kriege für die Bewerbung dieses Buches keine Provision.
Weshalb klagen?
Der Vatikan hat die beste PR und Corporate Identity
Ja, Du hast vollkommen Recht.
Aber das Buch wurde '88 -sauber recherchiert und belegt- geschrieben und erlebte seitdem zig Neuauflagen.
Normalerweise schreit der Vatikan ja immer auf - in diesem Fall spielten sie von Anfang an "Vogel Strauß" - so nach dem Motto "wir wollen ja keine schlafenden Hunde wecken".
Schau mal rein
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben.
Zu den rechtlichen Voraussetzungen der Erhebung von Steuern für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zählen:
1. die Anerkennung einer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft/-organisation als Körperschaft des öffentlichen Rechts
2. Steuerbeschlüsse der zuständigen Leitungsgremien , in der katholischen Kirche die Kirchensteuerräte der jeweiligen Bistümer, Vorstand einer Weltanschauungsgemeinschaft
3. die Zustimmung der jeweiligen Parlamente der Bundesländer zu den Steuergesetzen der entsprechenden Gemeinschaften oder Organisationen
4. die Mitgliedschaft der zu besteuernden natürlichen Person. Diese beginnt bei christlichen Kirchen grundsätzlich mit der Taufe. Durch die Kirchenaustrittserklärung, je nach Bundesland vor dem Amtsgericht oder dem Standesamt, erlischt die Mitgliedschaft und folglich die Steuerpflicht.
Derzeit nutzen folgende Kirchen und Organisationen die Möglichkeit des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Organe:
* die Gliedkirchen der EKD; Konfessionsmerkmal: „ev“ 5])
* die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche; Konfessionsmerkmal: „rk“
* das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Konfessionsmerkmal: „ak“
* die Freireligiösen Gemeinden
* die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
* die jüdischen Gemeinden
Kirchensteuer als Sonderausgabe
Die gezahlte Kirchensteuer ist gemäß EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 als Sonderausgabe absetzbar. Das Bundesministerium der Finanzen hat die dadurch verursachten Steuermindereinnahmen für das Jahr 2008 mit 3,05 Mrd. Euro prognostiziert,.
Umfang der Kirchensteuereinnahmen und deren Bedeutung für den kirchlichen Haushalt in Deutschland
Im Jahr 2004 betrug das Kirchensteueraufkommen in Deutschland:
* Katholische Kirche 4,158 Mrd. Euro
* Evangelische Kirche 3,689 Mrd. Euro
* Alt-Katholische Kirche 2,917 Mio. Euro
Je nach Landeskirche bzw. Bistum machen die Kirchensteuereinnahmen zwischen 60 und 85 % des jeweiligen Haushalts aus.
Kritik an der Kirchensteuer
* Das Kirchensteuerprivileg widerspreche trotz seiner grundgesetzlichen Verankerung der ebenfalls grundgesetzlich festgelegten Trennung von Staat und Kirche, also der weltanschaulichen Neutralität des Staates.
* Das Hoheitsrecht der Kirchen, als Körperschaften des öffentlichen Rechts Steuern zu erheben, diskriminiere andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die diesen Status entweder nicht erwerben können oder aus Glaubensgründen nicht erwerben wollen. Dieser Kritik entgegen steht allerdings, dass genannter Status grundsätzlich auch anderen Gemeinschaften offensteht.
* Die Anbindung der Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommensteuer fordert von allen abhängig Beschäftigten, auf der Lohnsteuerkarte ihren Konfessionsstatus anzugeben. Darin wird ein Verstoß gegen die negative Religionsfreiheit gesehen.
* § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG gestattet die unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe. Laut Subventionsbericht der Bundesregierung hat dies die „Begünstigung anerkannter Religionsgesellschaften und ihnen gleichgestellter Religionsgemeinschaften aus kirchenpolitischen und sozialpolitischen Erwägungen“ zum Ziel. Kirchensteuer erhebende Religionsgemeinschaften sollen, so die Kritik, durch diese Regelung gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen mit grundgesetzlich verankerter Relevanz, zum Beispiel Parteien und Gewerkschaften, bevorzugt sein. Spenden und Mitgliedsbeiträge an diese Organisationen sind freilich bis zu einer Höhe von 20 % des Bruttojahreseinkommens mit gleicher Wirkung abzugsfähig und damit gleichsam subventioniert.
* Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und der dadurch verbundene Steuerverzicht des Staates stelle eine erhebliche Subvention der Kirchenmitglieder und damit mittelbar der Kirche dar, für 2007 zum Beispiel in Höhe von fast 33 % des Kirchensteueraufkommens.
Zahlen für 2007:
Kirchensteueraufkommen in Deutschland Gesamt: 9.002,94 Mio. Euro
davon von Kirchenmitgliedern getragen: 5.952,94 Mio. Euro
davon durch Verringerung der Einkommensteuer von allgemeinen Steuergeldern getragen: 2.960 Mio. Euro
Dieser Kritik wird gelegentlich entgegengehalten, dass die kirchliche Arbeit zu einem großen Teil auch Konfessionslosen oder Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften zugute käme und in ihrer Wirkung nicht auf Mitglieder beschränkt sei.
* Die „fiktive“ Kirchensteuer: Bis zum Jahr 2004 wurde bei allen, auch den konfessionslosen Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, des Vorruhestands- und Unterhaltsgeldes sowie des Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldes ein Abschlag in Höhe der „fiktiv“ anfallenden Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld vorgenommen; der Betrag kam den Kirchen nicht zugute. Die Kritik sah darin eine „Verquickung von Staat und Kirche“, denn die „einbehaltene Kirchensteuer“ wurde als „gewöhnlich anfallender Entgeltabzug“ bezeichnet. Erst mit der Neuregelung von ALG II ab 1. Januar 2005 ist diese Regelung weggefallen. Zur Frage der Rechtmäßigkeit dieser bis einschließlich 2004 geltenden Regelung ist noch ein Rechtsstreit beim Europäischen Gerichtshof anhängig.
Kritik aus innerkirchlicher Perspektive
Von kirchlichen Gruppen werden zusätzlich folgende Kritikpunkte angeführt:
* Der Steuercharakter dieser Finanzquelle verschleiere, dass es sich bei ihr um einen persönlichen Mitgliedsbeitrag bei einer Glaubensgemeinschaft handelt.
* Der staatliche Einzug der Kirchensteuer lasse die Kirchen als staatliche Einrichtungen erscheinen.
* Die Anbindung der Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommensteuer lasse die Kirchensteuer teilhaben an den Ungerechtigkeiten und Verwerfungen dieser Steuerart. Des Weiteren würden die Kirchen abhängig von der jeweiligen Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsmarktpolitik des Staates und von den Tarifpartnern.
* Nur ungefähr ein Drittel der Kirchenmitglieder trage per Kirchensteuer zur Finanzierung der Kirchen bei.
* Der staatliche
Nur ungefähr ein Drittel der Kirchenmitglieder trage per Kirchensteuer zur Finanzierung der Kirchen bei.
# Der staatliche Kirchensteuereinzug begünstige und verfestige bestimmte Kirchenstrukturen, die Entmündigung der Gemeinden und die Etablierung und Wucherung einer gesamtkirchlichen Bürokratie.
# Auch werden die einzelnen Gemeinden nicht aufgrund der Spendenbereitschaft der Gemeindemitglieder finanziert bzw. unterhalten. Das Personal der Gemeinde müsse sich daher nicht um die finanzielle und organisatorische Ausstattung der Gemeinde kümmern.
Kirchensteuer – Wikipedia
Auf der Lohnsteuerkarte steht die Zugehörigkeit zu der Kirche, die über den Staat die Gebühren einziehen lässt. So wird der "Beitrag" jedes Mitglieds der Kirche überwiesen zu der er gehört. Es ist auch nicht anders als eine Einzugsermächtigung, aber wesentlich komplizierter und kann nur durch Austritt aus der Religionsgeminschaft gekündigt werden.
Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuer ist rechtens
Einmal katholisch, immer katholisch: Wer keine Steuer zahlen will, kann trotzdem Kirchenmitglied bleiben. Die katholische Kirche will gegen das Urteil in Berufung gehen
Ein Rechtsstreit um Kirchensteuern sorgt für Furore: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg kann auch derjenige Kirchenmitglied bleiben, der keine Kirchensteuern mehr zahlen will. Die katholische Kirche werde dagegen Berufung einlegen, kündigte ein Sprecher der Erzdiözese Freiburg umgehend an. Zunächst werde aber die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet. Die Richter ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles eine Berufung zu.
Ein pensionierter Kirchenrechtsprofessor aus dem baden-württembergischen Staufen hatte seine Kirchenaustrittserklärung mit dem Zusatz versehen, dass er lediglich aus der "Körperschaft des Öffentlichen Rechts" austreten wolle, um keine Kirchensteuern mehr bezahlen. Aktives Mitglied der Religionsgemeinschaft wolle er aber weiterhin bleiben. Er kritisiert, dass die Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Staat die Eintreibung der Kirchensteuer vereinbart hat.
Gerichtsurteil: Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuer ist rechtens | ZEIT ONLINE
bei wikipedia hatte ich selbst schon geguckt, bin aber daraus nicht wirklich schlau geworden. wäre vielleicht angebracht, noch den Link hinzu zu fügen.
http://www.kirche-eppingen.de/Kirchensteuer_Konkret.pdf
Die Kirchensteuer zahlen die, die auch in der Kirche sind, die anderen nicht. Das Finanzamt zieht diese Gelder ein und leitet sie weiter, aber es behält auch 3 Prozent Bearbeitungsgebühr ein. Katholisch erhält die von den Katholiken, evangelisch von den Evangelen usw. Die israelische Kulturgemeinde erhält auch Kirchensteuer. Kirchensteuer – Wikipedia


deutschland
Ist der Spruch "Jedem das Seine" in Deutschland wirklich verboten?

- oder verfasungsfeindlichen Organisationen oder so. Was in Deutschland so alles verboten sein soll. Ja,gell?- Wer hat dir denn ds erzählt? Das Internet und zur Nachfrage dann gleich mal hier reingestellt. Link? Dieser Spruch -


religion
Gibt es Bibelstellen darüber wie das Aussehen von Engel, Teufel, Dämonen ist?

- wie sie aussehen. Nach dem Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 328 sind sie "geistige, körperlose Wesen". Anders -


steuer
Alkohol am Steuer mit 20 Jahren

- wie ist dass denn wenn ich mit 20 Jahren mit Alkohol am steuer erwischt werde. 2 Jahre Probezeit sind schon um. Ich bekomme -- das man dieses Aufbauseminar etc machen muss. Daher die Frage was sonst noch kommen kann! Alkohol: Ein Kraftfahrer ist -- suchen im NET. Warum? Weil es einzig und allein an den Staatsanwalt liegt. Der hat so einen riesigen Handlungsspielraum, -