Todesstrafe deutschland nicht mehr welche gründe abschaffung

Die Länder Baden, Bayern, Bremen und Hessen gaben sich 1946–1947 noch vor dem Grundgesetz eigene Verfassungen. Sie ließen die Todesstrafe noch zu, verhängten sie aber bis 1949 nicht mehr. Rheinland-Pfalz verhängte noch Todesurteile, die aber nicht mehr vollstreckt wurden: Die neu erbaute Guillotine wurde erst am 11. Mai 1949 einsatzbereit gemeldet. Drei Tage zuvor hatte der Parlamentarische Rat das Grundgesetz verabschiedet. Als Letzten sollen deutsche Behörden in Westdeutschland den 28-jährigen Mörder Richard Schuh am 18. Februar 1949 in Tübingen hingerichtet haben, nachdem der damalige Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern, Gebhard Müller, dessen Begnadigung abgelehnt hatte. Müller wurde später Ministerpräsident von Baden-Württemberg und danach Präsident des Bundesverfassungsgerichts. West-Berlin war wegen des Vier-Mächte-Status bis 1990 nicht in den Geltungsbereich des Grundgesetzes einbezogen. Dort trat das „Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe“ am 20. Januar 1951 in Kraft. In Berlin wurde zuletzt am 12. Mai 1949 der 24-jährige Raubmörder Berthold Wehmeyer durch das Fallbeil hingerichtet. Das Besatzungsstatut sah in West-Berlin für „strafbare Handlungen gegen die Interessen der Besatzungsmächte“ weiterhin die Todesstrafe als Höchststrafe vor. Davon wurde aber nie Gebrauch gemacht. Mit der Gründung der Bundesrepublik trat 1949 das Grundgesetz als übergeordnetes Bundesrecht in Kraft. Darin lautet Artikel 102 schlicht: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Die Initiative für dieses Verbot ging von Hans-Christoph Seebohm aus, der dies erstmals am 6. Dezember 1948 in Beratungen zum Grundgesetz vorschlug. Er war Mitgründer der Deutschen Partei und wollte mit dem Verbot vor allem Kriegsverbrecher aus der Zeit vor 1945 schützen. Friedrich Wilhelm Wagner beantragte erfolgreich die Abschaffung der Todesstrafe im Parlamentarischen Rat. aus Wiki

2 Antworten zur Frage

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Seit wann gibt es die Todesstrafe in Deutschland nicht mehr? Welche Gründe gab es für die Abschaffung?

Sehr gute Antwort von Szuzi1.Als Ergaenzung:In der DDR wurde die Todesstrafe offiziell Anfang der achtziger Jahre abgeschafft.
Ich denke das liegt an den Naturrechten, die jeder Mensch hat.
Eins davon ist, dass jeder ein Recht auf Leben hat.
Im Jahre 1948 neigte sich das Kapitel der Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland endgültig dem Ende entgegen. Berthold Wehmeyer wurde am 5. Juli 1948 wegen Mordes und Vergewaltigung vor einem Gericht in Berlin-Tiergarten zum Tode verurteilt. Am 11. Mai 1949 ist im Gefängnis von Moabit die letzte Hinrichtung in Westdeutschland an Berthold Wehmeyer mit dem Fallbeil vollstreckt worden. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, und die Todesstrafe wurde gemäß Grundgesetz Artikel 102 abgeschafft. Alle anstehenden Todesurteile wurden in Haftstrafen umgewandelt.
Die letzte Hinrichtung in der Deutschen Demokratischen Republik fand im Jahre 1981 statt
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Todesstrafe – Wikipedia


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