Teilzeitkraft urlaubsanspruch

Hallöchen. Ich ab eine Frage: Ich teile mir mit einer Kollegin eine Vollzeitstelle von 38,5 Std. Jede von uns arbeitet 19,25 Std. Sie arbeitet vormittags, ich arbeite nachmittags. Ich arbeite in einem Kindergarten 19,25 Std. die Woche nur nachmittags 5 Tage die Woche. Mo 4 , Di 3,5 , Mi 4 , Do 3,5 und Fr. 4. Wie errechne ich den mir zu stehenden Urlaub. Denn von der Stundenanzahl her, würde ich ja nur 2,5 Tage Vollzeit arbeiten, eben die Hälfte von einer Vollzeitkraft mit 38,5 Std. Wer kann mir helfen, würde mich echt freuen.

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Teilzeitkraft Urlaubsanspruch

Hallo Gast 16861,
schauen Sie sich hierzu den folgenden Link an.
http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc47.htm#3%20Dauer%20des%20Urlaubs
Das kannst du ganz einfach anhand deiner Arbeitsstunden machen. Angenommen du hättest bei einer Vollzeitstelle einen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen dann wären das 4 x 38,5 Stunden. Umgerechnet auf deine Arbeitszeit sind das dann 4 x 19.25 Stunden. Wenn du das wieder auf die Arbeitstage aufteilst, dann hast du genauso 4 Wochen, wie die Vollzeitkraft, da du ja während des Urlaubs auch jeweils nur die Hälfte der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft nicht arbeitest. Ein kleine Unschärfe gibt es durch die unterschiedlichen täglichen Arbeitszeiten. Du hättes dann eine Vorteil, wenn du immer nur an den Tagen Urlaub nimmst, an denen du 4 Stunden arbeiten müsstest.
Übrigens ergeben die von dir genannten Arbeitszeiten nur 19 Wochenstunden. Irgendwo ist da eine viertel Stunde verloren gegangen.
Ob Teil- oder Vollzeit ist egal, Urlaubsanspruch ist Urlaubsanspruch. Du bekommst genauso viele Tage wie vollzeit.
Also ergänzung:
Im Betrieb vollbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiten 5 Arbeitstage pro Woche. Sie als Teilzeitbeschäftigter arbeiten nur zwei Arbeitstage. Einmal angenommen, die vollbeschäftigten Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, dann beträgt Ihr Urlaubsanspruch 30 : 5 x 2 = 12 2 Tage die woche Urlaub) Urlaubstage.
1. Urlaub 2. Urlaub