Technische zeichnugen urheberrecht
mich würde mal interessieren, ob Technische Zeichnungen, die man für das Unternehmen, für welches man arbeitet, erstellt hat, dem Urheberrecht unterstehen, quasi, ob ich diese einfordern könnte, würde mich mein chef rausschmeißen
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Technische Zeichnugen und Urheberrecht
wenn dus in der arbeit gemacht hast, und auch der firma zur verfügung gestellt hast, hast du keinen anspruch mehr darauf. wenn dus noch niemandem gezeigt hast, und keiner davon weis, hast du noch das urheberrecht.
Auch technische Zeichnungen unterliegen grundsätzlich dem Urheberrechtsschutz.
Auch ein Arbeitnehmer ist und bleibt Urheber seines Werkes und hat insbesondere ein Recht auf Vergütung gemäß § 43 UrhG. In der Regel wird aber anzunehmen sein, dass die Vergütung mit dem Arbeitslohn abgegolten ist.
Ob der AN dem AG nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis das Werk und die Nutzungslizenz entziehen darf, kann nur aus den besonderen Umständen des Arbeitsverhältnisses und auch des Arbeitsvertrages geschlossen werden. In vielen Fällen muss wohl von einer zeitlich unbeschränkten Lizenzierung ausgegangen werden, so dass der AG das Werk auch weiterhin nutzen kann.