Talkline mahnung

ich hatte ein handyvertrag bei Talkline abgeschlossen und dazu eine partnerkarte bekommen, ohne zu wissen, dass für diese ein Mindestumsatz von 5 Euro im monat gilt. ICh wollte mich nicht lange drüber aufregen und bin damit klar gekommen. Nach 2 jahren habe ich meinem talkline vertrag fristgemäß gekündigt. Die Küdnigung wurde mir dann auch bestätigt. Jetzt bekomm ich aber immer noch Rechnungen von talkline in höhe von 9.90 € im monat für die Partnerkarte. Nachdem ich mich per MAil darüber beschwert habe, da ich ja den Vertrag gekündigt habe, hieß es, dass "ich nur den hauptvertrag gekündigt habe, nicht den Partnervertrag". Da ich aber NIE einen partnervertrag unterschrieben habe, müsste doch mit der Kündigung des hauptvertrages auch die Partnerkarte gekündigt sein oder? Da habe ich talkline auch geschrieben, bekam aber NIE eine Antwort von denen. Meine Mails wurden also ignoriert. Bei der bank hab ich die Einzugsermächtigung für talkline gestrichen. Nun bekomm ich eine Mahnung nach der Anderen Die ich aber nciht einsehe zu zahlen. Jetzt habe ich die "letzte mahnung" bekommen, bei der mir mit einem Inkassodienst gedroht wird, der das Geld dann bei mir eintreiben soll. Meine Frage nun: Was soll ich machen? mails schreiben bringt nichts, da diese ignoriert werden Gilt nicht in Deutschland, dass keine Antwort eine Bestätigung ist? Demnach müsste doch talkline, welche mir nicht geantwortet haben,

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TAlkline Mahnung

Guten Tag Gast 12852!
Ich scheue mich davor einen Rat zu geben weil ich denke, daß Sie diesen Sachverhalt besser mit ihrem Rachtsanwalt besprechen sollten!
Grundsätzlich stimme ich mit Ihnen darin überein, daß eben dieses Verhalten der Telekomunikations Unternehmen dem allseits bekannten "Heuschrecken-Kapitalismus" sehr nahe kommt.
Ich hoffe diese Sache endet zu Ihrer Zufriedenheit,
Valiantwing
Hallo Gast 12852,
Hier kannst du keine Rechtsberatung einholen. Dazu sind Anwälte da. Da ich weder deinen Vertrag kenne geschweige gelesen habe kann ich dir dazu nichts sagen ausser wenn sie auf deine Mails nicht reagieren gibt es noch sowas wie Enschreiben mit rückmeldung. Ansonsten solltest du mal nachlesen Wenn du noch hast wie und was du gekündigt hast. Wenn ich dir einen Rat geben soll kann das keine rechtsverbindliche Auskunft sein dafür sind die Anwälte da, aber so wie es aussieht Zahle lieber kommt dich im endeffekt billiger als ein Inkassobüro und Vorallen kündige die Partnerkarte und das per Einschreiben.
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Sarotti6
schau dir deinen abgeschlossenen vertrag noch einmal an und auch das kleingedruckte lesen, vielleicht hast du ja was übersehen! und das nächste mal wenn du erfährst das du eine partnerkarte hast, dann musst du auch beide karten kündigen ob du die nun wolltest oder nicht, und dann hätte ich mich erst darüber unterhalten das du das nicht wolltest. aber so läuft der vertrag wenigstens nicht weiter.
Vorsichtshalber sofort auch explizit den Partnervertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen und dazuschreiben, daß Du davon ausgegangen bist, daß der Partnervertrag an den Hauptvertrag gekoppelt war und Du diesen ja bereits schon gekündigt hast.
Ende der Vertragslaufzeiten der Hauptkarte und der Partnerkarte schriftlich mitteilen lassen.
Sie sollen Dir eine ordentliche Begründung schreiben, "damit Du das beim Verbraucherschutz abklären kannst".
Kann mir nicht vorstellen, daß die sich bei einem solchen Nachhaken nicht erweichen lassen.


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