Straftatbestand beamtenbeleidigung
Nein, den Sonderfall der "Beamtenbeleidigung" kennt unser StGB
nicht -
: Wer in einem Fußballstadion Schilder mit den Buchstaben ACAB hochhält, will nicht notwendigerweise beleidigen
, Urteil vom 08.12.2011, Az. 11 Ns 410 Js 5815/11 - aufgehoben
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2012, Az. 1 Ss 64/12- AK 40/12
§ 185 StGB; Art. 5 GG - der Angeklagte wurde in beiden Instanzen freigesprochen
2 Antworten zur Frage
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Gibt es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung?
gab es als Begriff nur noch in der KuK-Monarchie
einfach mal ausprobieren, denn Versuch macht klug.
z.B. dem Beamten gegenüber mit der Hand vor dem Gesicht wedeln.
Wegen der sog. "Scheibenwischer"-Bewegung wurden schon zig Personen verurteilt.