Straftatbestand beamtenbeleidigung

Nein, den Sonderfall der "Beamtenbeleidigung" kennt unser StGB nicht - : Wer in einem Fußballstadion Schilder mit den Buchstaben ACAB hochhält, will nicht notwendigerweise beleidigen , Urteil vom 08.12.2011, Az. 11 Ns 410 Js 5815/11 - aufgehoben OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2012, Az. 1 Ss 64/12- AK 40/12 § 185 StGB; Art. 5 GG - der Angeklagte wurde in beiden Instanzen freigesprochen

2 Antworten zur Frage

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Gibt es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung?

gab es als Begriff nur noch in der KuK-Monarchie
einfach mal ausprobieren, denn Versuch macht klug.
z.B. dem Beamten gegenüber mit der Hand vor dem Gesicht wedeln.
Wegen der sog. "Scheibenwischer"-Bewegung wurden schon zig Personen verurteilt.