Steuern hausverkauf

Hallo , ich hoffe, dass mir hier jemand meine Frage beantworten kann! Also: Ich habe September 2002 ein haus gekauft.Und will jetzt das Haus verkaufen. ich hab von ne freundin erfahren das 30% vom gewinn der staat bekommt. Jetzt die Frage: Stimmt das der staat 30% bekommt und ob es wirklich 30% sind und nicht weniger?

2 Antworten zur Frage

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Steuern beim hausverkauf?

Steuern beim Hausverkauf?
die Antwort ist m.E. richtig
Also, da du das Haus innerhalb der 10 Jahresfrist wieder verkauft hast, musst du den Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern.
Du nimmst als den Verkaufserlös, und ziehst dann davon deine Anschaffungskosten und die Makler-usw.-Gebühren ab, die beim Verkauf entstanden sind, dann hast du deinen Spekulationsgewinn.
Dieser Gewinn wird aber nicht unbedingt zu 30% versteuert. das hängt nämlich von deinen restlichen Einkünften ab.
Denn dieser Spekulationsgewinn wird zu deinem zu versteuernden Einkommen dazu gerechnet, und anhand diesem zu versteuernden Einkommen wird dann die Einkommensteuer berechnet.
Pauschal wird da also nichts versteuert, das wird nur deine Einkommen angerechnet, und dann erhöht sich eben deine Einkommensteuer.
Wenn Du den Hausverkauf entweder verzügern kannst bis 2012, vom Monat halt her solange, dass wirklich 10 Jahre herum sind(frage halt nochmal sicherheitshalber einen Notar, der kann Dir das ganz genau sagen, dann bist du ausserhalb der Spekulationsfrist, wo diese Steuern fällig werden. Im Volksmund "Spekulationssteuer" genannt, in Wirklichkeit Einkommenssteuer, die Deinem normalen Einkommen zugeschlagen würden, wenn Du vorher verkaufst. Es geht um den Gewinn, den Du vom Kaufpreis zum heutigen Verkaufspreiss erzielen würdest. Dann gibt es noch einen kleine Trick, da müsste dann aber der Käufer mitspielen, du müsstest ihm wohl einen kleinen geltwerten Vortei bieten, dass er einen Anreiz hat, mit zu ziehen.
Das nennt sich: Kaufanwartschaftsvertrag
Wird immer von Baugesellschaften genutzt.
Die vertragliche Ausgestaltung ist aber kompliziert. Des unbedingt vorab Notar konsultieren, dass das alles richtig läuft. Dann kann der Käufer das Haus beziehen, sofort, den Kaufpreis bezahlen, sofort, in Abteilung II wird die Kaufanwartschaft eingetragen, der Kaufpreis kann sofort fliessen, ggflls ist noch eine Auflassungsvormerkung zusätzlich einzutragen. Erkundige Dich.l


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