Steht 2 tage urlaub kündigung 30 03 erfolgte 31 samstag

Also ich bin am 04.10.2006 befristet bis zum 31.10.2007 eingestellt worden. Für 2006 habe ich nur anteilig 4 Tage Urlaub bekommen, da der Oktober nicht voll war. Die Probezeit wäre also am 03.04.2007 beendet. Am 15.03.2007 habe ich Urlaub beantragt für April 6 Tage pro Monat 2, die ich mir für Jan.-März erarbeitet habe. Prombt bekam ich am 16.03.2007 meine Kündigung zum 30.03.2007, 14 Tage Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit. Deshalb habe ich nun die letzten 6 Tage im März Urlaub beantragt,wurde auch genehmigt, und hatte am 22.03.2007 meinen letzten Arbeitstag. Bezahlt wurde mir nun der März nur mit 4 Tagen Urlaub, also bis 22.03. als anwesend und dazu die 4 Tage Urlaub. Lt Gesetz bekommt man jedoch nur ein Zwölftel für jeden vollen gearbeiteten Monat. Kann das so in Ordnung sein, wenn der letzte Tag ein Sonnabend war.

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Steht mir 2 Tage Urlaub zu, wenn die Kündigung zum 30.03. erfolgte, weil der 31.03. ein Samstag war

Das hat doch nichts mit dem Sonnabend zu tun. Du hast einen Monat lang gearbeitet und demzufolge 2 Tage Urlaub.
Du beschreibst die Situation zu ungenau als dass dir hier jemand irgendeine vernünftige Antwort geben könnte.
Erzähl mal genauer, wie viel Anspruch du insgesamt hattest wie viel du genommen hast und wieso du denkst dass du jetzt im nach hinein noch mal zwei mehr bekommen solltest.
In der Probezeit kann dir jederzeit gekündigt werden, deswegen kannst du froh sein dass sie dir noch die Frist gegeben haben. Und daher kannst du denk ich mal auf einen Tag Urlaub hin oder her, eh nicht pochen.
Und wenn du normal Samstag nicht gearbeitet hast, kriegst du den auch so nicht bezahlt.
Wer sich zu wenig Urlaub nimmt, hat Pech, das ist im deutschen Gesetz halt leider seit neustem so geregelt.