Staatswesen sich beschränkte staatsbürger machtmissbrauch schützen

In staatsfreien Gebieten ergreifen ziemlich bald sonstige Gruppierungen die Macht und beginnen, die wehrlosen Bewohner zu schikanieren, um sich eigene Vorteile zu verschaffen: Mafia, organisierte Kriminalität, Warlords, Großgrundbesitzer, Großbauern, Energieversorger, Großunternehmer usw. Dadurch entsteht Chaos und Gewalt, auch, weil die einzelnen Gruppierungen sich gegenseitig bekämpfen Am einfachsten wäre es, wenn der Staat nur machtverhindernd und machtausgleichend wirken würde, so dass alle in relativer Freheit leben könnten. Das ginge natürlich nur als Demokratie, aufgebaut von unten, denn sonst wäre der Staat selber ja wieder ein einseitiger Machtfaktor, der nur seine Schützlinge begünstigt.

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Gab oder gibt es ein Staatswesen, das sich darauf beschränkte, die Staatsbürger vor Machtmissbrauch zu schützen?

Es gibt mehrere Ansätze dazu. Zwei Beispiele:
1. Gewaltenteilung. Kein Teil des Staates darf alle staatliche Macht auf sich vereinen.
Dazu gibt es zwei Verfahren:
a Vertikal
Es gibt nicht nur eine Zentralregierung, sondern die einzelnen Regionen entscheiden lokale Angelegenheiten weitgehend autonom vor Ort. Es gibt z.B. Bundesstaaten mit eigenem Parlament, eigener Regierung und eigenen Gerichten. Diese Teilstaaten sind auch finanziell selbständig, d.h. sie können eigene Steuern erheben. Auch Städte, Gemeinden und Kreise haben eigene Parlamente, Regierungen und Gerichte und ebenfalls eine eigene Steuergesetzgebung.
2. Einschränkungen staatlicher Macht.
Der Staat verpflichtet sich, den Bürgern unveräußerliche Rechte zuzugestehen und beschränkt sich selbst in seinen Handlungen. Er darf z.B. weder jemanden ohne Gerichtsurteil einsperren noch Meinungsäußerungen untersagen. Er darf niemandem vorschreiben, welchen Beruf er ergreifen darf, wo er zu wohnen hat oder welche Kleidung er trägt. Er verhält sich weltanschaulich neutral. Auch bei den Gerichtsverfahren hält er sich an feste Spielregeln: in dubio pro reo, das Recht auf Verteidigung, strikte Trennung von Anklage und Richteramt, unabhängige Gerichtshöfe und so weiter.
Ganz wichtig ist auch
3. Das Rechtsstaatsprinzip
Jedes staatliche Handeln ist gerichtlich überprüfbar, d.h. jedes staatliche Handeln kann vor Gericht widersprochen und somit einer unabhängigen Kontrolle unterworfen werden. Der Staat ist verpflichtet, jede seiner Handlungen durch Gesetze zu rechtfertigen. Deswegen findest bei jedem Strafzettel, bei jeder staatlichen Anordnung immer eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung, die dir die dabei angewendeten Gesetze nennt sowie die Verfahren zum Widerspruch.