Spenden finanzamt anderen ämtern gemeldet werden
3 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Müssen Spenden beim Finanzamt/anderen Ämtern gemeldet werden?
Für Nebentätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler bleiben Vergütungen seit 2007 bis zu 2.100 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu ist erforderlich, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, für eine inländische gemeinnützige Organisation oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
Inhalt:
- Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher u. Ä.
- Nebenberufliche Tätigkeit als Betreuer
- Nebenberufliche Pflegetätigkeit
- Künstlerische Nebentätigkeit
Begünstigte Nebentätigkeiten: Der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG
Bild
Außer nebenberuflichen Übungsleitern, Betreuern, Pflegekräften und Künstlern können seit 2007 auch andere Personen, die sich ehrenamtlich in gemeinnützigen Vereinen und Verbänden engagieren und dort Verantwortung übernehmen, von einer neuen Steuervergünstigung profitieren: Jetzt bleiben Vergütungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zu 500 EUR im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Inhalt:
- Neue Steuervergünstigung: Der Ehrenamtsfreibetrag
- Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten sind begünstigt?
- Wie Aufwendungen berücksichtigt werden
- Wenn Tätigkeiten nach anderen Vorschriften begünstigt sind
- Kann der Ehrenamtsfreibetrag mehrfach beansprucht werden?
- Wenn die Vergütung höher ist als der Ehrenamtsfreibetrag
- Andere Steuervergünstigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
- Außersteuerliche Vergünstigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
- Was ist eine ehrenamtliche Tätigkeit?
- Gesetzliche Grundlage
Begünstigte Nebentätigkeiten: Der Betreuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26b EStG
Ehrenamtliche rechtliche Betreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine jährliche Aufwandspauschale, die grundsätzlich steuerpflichtig ist. Bisher blieben aufgrund des Ehrenamtsfreibetrages lediglich zwei Betreuungen steuerfrei, ab drei Betreuungen waren Steuern fällig. Ab 2011 gibt es nun für ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger den sog. Betreuerfreibetrag von 2.100 Euro, der bis zu sieben Betreuungen steuerfrei belässt.Steuerrat24 - Nebentätigkeit und Nebenverdienst
Der Antwort oben ist nurt hinzuzufügen, dass es beim zahlungsempfänger keine Spende ist sondern eine Aufwandsentschädigung, die auch in der Einkommensteuererklärung angegeben wird aber bis zur Höhe von 2.100 Euro keine steuerlichen Auswirkungen hat
Spenden im steuerlichen Sinn dürfen nur Parteien und gemeinnützige Institutionen erhalten. Bei Privatleuten gilt das als "Geschenk" und ist ab einer unterschiedlichen Höhe je Schenker schenkungssteuerpflichtig.
Die Parteien sind den Präsidenten der Parlamente aufklärungspflichtig, gemeinnützige Vereine legen anlässlich von Gemeinnützigkeitsprüfungen die Spenderlisten dem Finanzamt vor.
nein, ich kann mit meinem Geld, das schon versteuert ist, machen was ich will
eine Spendenquittung hilft aber beim Finanzamt.