Sonderkündigungsrecht versicherungen schadensfall nicht regulieren regulierung ablehnen

Das kommt ganz auf die Versicherungsart drauf an, und man kann es in den AGB´s nachlesen. Aber im Normalfall, egal wie das Ende des Schadenfalls ist, also ob reguliert oder abgelehnt, man hat immer nach einem Schaden die Möglichkeit, aufgrund des Schadenfalls zu kündigen.

2 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1728 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen, wenn diese im Schadensfall nicht regulieren bzw. die Regulierung ablehnen?

Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Die Prämie für das "Restjahr" geht wegen der Unteilbarkeit der Prämie verloren.
gibt es irgendwo nen §, wo das Sonderkündigungsrecht drin steht, in den Versicherungsbedingungen hab ich nämlich nix gefunden
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es je nach Art der Versicherung. Im Schadenfall wenn nicht reguliert wurde nur, wenn es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden handelt.Wenn reguliert wurde, hat der Versicherungsnehmer und die Versicherung das Recht, den Vertrag entweder mit sofortiger Wirkung zu künden, wäre aber für den Versicherungsnehmer unklug, da er die Restprämie bis zur Hauptfälligkeit verliert, oder Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit. Kündigt der Versicherer mit sofortiger Wirkung, muss er die Restprämie auszahlen. Eine Ablehnung der Regulierung erfolgt nur, wenn der Versicherungsnehmer seine Prämie zum Schadenzeitpunkt nicht gezahlt hat ist der Versicherer leistungsfrei oder wenn es sich um Versicherungsbetrug handelt oder unwahre Angaben zum Schadenfall gemacht wurden.