Sonderkündigungsrecht preiserhöhungen anbieters

Es geht um den Vertrag mit meinem Fitnessstudio. Vertrag verlängert sich immer um ein halbes Jahr. Bis 6 Wochen vor diesem Termin kann man jeweils kündigen. Jetzt wurden mir ab Januar Preiserhöhungen angekündigt, bedingt durch die Mehrwertsteuererhöhung. Gibt es da jetzt ein Sonderkündigungsrecht?

1 Antworten zur Frage

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Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen des Anbieters?

Solange sich die Preiserhöhung nur im Rahmen der gestzl. MwSt. bewegt wohl eher nicht. Sie staatliche Steuer muss an den Verbraucher weitergegeben werden.
Schlagen sie mehr als 3% MwSt. drauf hast du wesentlich mehr chancen.
Ragnat
Nun fällt mir gerade noch was dazu ein, schau doch einfach mal in deinen Vertrag, da steht ja der Preis drin. Steht da zzgl. der gestzl. geltenden MwSt.? dann hast du garantiert keine Chance.
Ansonsten kannst du dein Glück ja einfach mal versuchen


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