Schäden am haus gebäude beseitigen eigentümer mieter

Wenn an eine Gebäude eine Tür oder ein Fenster defekt ist, wer muss das beheben lassen?

12 Antworten zur Frage

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Wer muss Schäden am Haus/Gebäude beseitigen? Der Eigentümer oder der Mieter?

Es ist ein Gebäude, wo mehrere Menschen rein und rausgehen. Diese Tür ist ein Hintereingang. Denke das das Verschleiß ist?
Der Bolzen, der die Tür in den Angeln hält ist raus - so kann die Tür nicht geöffnet werden.
Der Eigentümer, sofern Du es nicht kaputt gemacht hast.
Denke der Schaden ist auf Grund mangelder Wartung entstanden?
Es handelt sich hier um einen Bolzen einer Eingangstür, der sich gelöst hat und die Tür "fliegt" aus den Angeln.
Pepsi, das klingt nach ganz normalem Verschleiß.
Der Vermieter ist für die Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich.
Der Mieter nur begrenzt für die Pflege
Für die Schadensbeseitigung ist in der Regel immer der Vermieter zuständig; es kann Dir sogar passieren, dass Du auf den Kosten sitzenbleibst, wenn Du selbst jemanden beauftragst. Das gilt nicht für Notreparaturen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist.
Davon losgelöst ist die Kostenfrage zu betrachten. Hast Du den Schaden durch nicht vertragsgemässem Gebrauch verursacht, dann kann der Vermieter Dir die Kosten aufbürden; sind es normale Verschleissschäden, dann bezahlt der Vermieter diese.
Davon wiederum ausgenommen sind sogenannte Kleinschäden, die Du beauftragen kannst und auch selbst bezahlen musst.
Man nehme ein Abflussproblem: Das Wasser fließt im Waschbecken nicht mehr korrekt ab.
Man kann den Vermieter erreichen, dieser hat aber frühestens zum übernächsten Tag Zeit. Muss man denn dann auch noch auf den Kosten sitzen bleiben, wenn man einen Klemptner ruft? Ich meine nicht.
Eigentlich dachte ich, du wüsstest das
Na, auch egal
Geduld scheint nicht eine Deiner stärksten Seiten zu sein
In diesem Fall als erste Massnahme selbst mal den Syphon abschrauben und leeren - in 90 % aller Fälle ist das Problem dann erledigt.
Ansonsten kannst Dich ja mit dem Vermieter einigen, ob Du statt seiner den Klemptner rufen darfst. Wegen der anfallenden Kosten dürfte das ausserdem sowieso unter die Kleinbetragsregelung fallen.
Ob das ganze auch unter "Notfall" fällt, ist sicher vom Einzelfall abhängig; wenn ja dürftest das sowieso mit dem Klemptner regeln, wenn der Vermieter nicht zeitnah reagiert.
Die Frage ist ja dann, wodurch dieser Notfall definiert wäre.
Ach, die Sache mit der Geduld kommt immer auf die Laune an
Ein Notfall ist z.B. ein Wasserrohrbruch, bzw. etwas schadenverursachendes. Bei einem verstopften Waschbecken würde ich eher keinen Notfall annehmen; das lässt sich auch ohne sofortigen "Einsatz" regeln, ohne dass ein weiterer Schaden entsteht - auch wenns natürlich beschwerlicher ist: Schüssel ins Waschbecken - nach Benutzung in die Toilette kippen. Von einem Notfall kannst sicher auch reden, wenn die Toilette selbst verstopft ist und daher nicht benutztbar ist.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten. Grundsätzlich gehört es also zu den Kardinalspflichten des Vermieters, Schäden zu beheben, die die Nutzung einer Wohnung oder anderen Räumlichkeiten beeinträchtigen.
Insbesondere bei Schäden, die durch den vertragsgemäßen Gerbrauch entstehen, hat der Mieter nicht selbst zu beheben. Hiermit ist also der ganz normale Verschleiß gemeint. Wenn also ein morsches Rohr, der Teppichboden nach und nach befleckt, die Scharniere der Tür Widerstand beim Öffnen und Schließen leisten, dann muss der Vermieter diesen Mangel beheben.
Allerdings hat der Mieter sorgsam mit der Mietsache umzugehen. Er ist auch dazu verpflichtet, dem Vermieter den Mangel anzuzeigen, damit dieser überhaupt die Möglichkeit hat, Kenntnis hiervon zu nehmen und tätig zu werden.
Eine Haftung des Mieter kommt laut Gesetz nur in Betracht, wenn dieser mutwillig oder aus Unachtsamkeit Schäden an der Wohnung oder den Geschäftsräumen verursacht. Hierfür hat er selbst einzustehen.
Ebenso muss der Mieter für solche Schäden haften, die Personen aus seinem Haushalt an der Mietsache herbeiführen. Wenn also die Kinder des Mieters die Tapete herunterreisen, hat der Mieter grundsätzlich dafür einzustehen.
Was passiert, wenn ein Dritter, also weder der Vermieter noch der Mieter bzw. seine Mitbewohner, einen Schaden an der Wohnung verursacht?
Zum Beispiel setzt der Mieter der Wohnung drüber sein Bad unter Wasser, so dass die Decke durchnässt wird, oder das Nachbarkind schießt die Fensterscheibe ein.
Auch hier ist der eigene Vermieter stets Ansprechstation. Dieser kann ja dann die Reparaturkosten von dem eigentlichen Schadensverursacher, z.B. vom Nachbarn, ersetzt verlangen.
Rechtsfall des Tages: Für welche Schäden haftet der Mieter?
Der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft, wenn es sich um Schädeb ausserhalb der Wohnung, des Hauses, handelt.
Als erstes den Vermieter/Eigentümer informieren, als MIETER nichts selbst veranlassen


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- Schäden sind mutwillig und böswillig angerichtet worden, der Schaden beläuft sich auf mind. € 60.000. Strom, Wasser und Gas -- erg. ggf. die Frage. Das sind leider Kosten, die der Vermieter tragen muss. Mein Mann arbeitet in einer Wohnungsbaugesellschaft -