Schweres gewitter keller unter wasser steht ruft man feuerwehr leerpumpt

aber wer zahlt dann die Kosten? Ist es kostenlos oder werden die Kosten auf die Mieter umgelegt? Darf man die Kosten überhaupt umlegen oder muss der Vermieter die Kosten tragen?

12 Antworten zur Frage

Bewertung: 4 von 10 mit 1525 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Wenn durch ein schweres Gewitter der Keller unter Wasser steht ruft man ja die Feuerwehr die dann den Keller leerpumpt.

Kommt auf den Einsatzleiter an. Wenn der das als Hilfeleistung einschätzt ist es kostenlos, andernfalls gibt es eine Rechnung.
Ne Kiste Bier für die hilft manchmal Wunder.
Genau - hatte ich auch mal. Eine Rechnung bekam ich nie, dafür die Jungs eine Kiste Bier.
Wenn man dann noch bedenkt, dass es meistens freiwillige Feuerwehren sind, wo die Jungs und Mädchen ihre Freizeit opfern um zu helfen, dürfte ein in Naturalien untersetztes sowieso "normal" sein.
Nicht in jedem Fall zahlt auch die Versicherung, dafür muss schon eine
Elementarschadensversicherung abgeschlossen sein.
Ansonsten schau mal in den Link, vlt hilf dir das weiter
Versicherung: Wer zahlt bei Unwetterschäden? - Verbraucher - Tagesspiegel
Wenn Sie zur Miete wohnen, ist zu klären, welche Partei die jeweiligen Kosten zu tragen hat. In der Regel ist der Vermieter für Schäden am Gebäude zuständig und für Gegenstände, die er mitvermietet hat, z.B. eine Satelliten-Anlage oder eine Einbauküche. Alle Einrichtungsgegenstände, die Eigentum des Mieters sind, muss dieser selbst mit einer Hausratversicherung abdecken.
http://www.swr.de/ratgeber/bauen/unwetterschaeden/-/id=1808/vv=printall/nid=1808/did=242140/1h8p5y/index.html
Selber machen kann man es natürlich immer wenn man es kann wenn nicht sollte man schon die Feuerwehr anrufen um schlimmeres zu verhindern, die Schäden sind ja teilweise durch die entsprechenende Versicherung gedeckt den Einsatz selber muss man meines Wissens nicht zahlen.
Der Vorgung gehört in den Bereich höhere Gewalt und da ist es immer fraglich wer bezahlt.
ne die Bretterbude kann so leicht nix erschüttern
nur mein Hof zu Hause stand unter Wasser.
Der Keller gehört jemand anderem
in einem Monat oder besser in eineinhalb Monaten kann die aber von mir aus absaufen, dann hab ich den ganzen Püngel hoffentlich draussen
Ich nehm noch Hilfe an *fg
www.gelbeseiten.de
Du weißt doch.
Mein Kreuz macht das nicht mit.
Habe nur die Kraft ein Bierglas zu stemmen
Danach bekommst du auch die Chance auf ein Bierglas
Und ein Würstchen vom Grill
Das werde ich wohl danach nicht mehr heben können


vermieter
Mietpreiserhöhung bei Untermiete zulässig?

- andere etwas "darf". "Ohne Grund" wird kein ehrlicher Untervermieter eine Mieterhöhung verlangen. Tut er es dennoch, würde -- Warmmiete incl. der meisten Nebenkosten vereinbart ist, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass sich die Vertragsparteien -- des Untermietobjekts an den Gesamtkosten - wie z.B. hoher Wasserverbrauch durch Dauerduschen, hoher Heizenergieverbrauch -


feuerwehr
Kellerzwischentür - abschließen oder nicht? Brandschutz?

- Die Tür müsste aufbleiben. Das haben wir selbst in der Feuerwehr gelernt.Man muss immer zugängliche wege zum gas haben! -- Schloß, von innen z.B. ein Drehzylinder zum Öffnen. Im Keller sollte so etwas erst recht eingebaut werden, denn hier -


mietwohnung
dachrinnenreinigung betriebskosten?

- Im Streitfall sollte ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden oder eine Mieterberatung zur Klärung zu -Dachrinnenreinigung fällt dann unter Betriebskosten, wenn sie in regelmäßigen, wiederkehrenden -