Schwarzfahren s bahn ist straftat wo wird registriert was passiert

Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB In diesem Fall wäre es Beförderungserschleichung. Bis 50€ wird es nur auf Antrag verfolgt. Wenn die S-Bahn Gesellschaft dich aber anzeigt, dann drohen dir Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zusätzlich kann dir Hausverbot in den S-Bahnen erteilt werden. Nur wenn du angezeigt wirst, wirst du auch bei der Polizei erfasst. Ansonsten bezahlst du wahrscheinlich 50€ erhöhten Fahrpreis dafür, dass du Schwarz gefahren bist und wirst bei der jeweiligen Gesellschaft vorgemerkt.

5 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1555 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Schwarzfahren in einer S-Bahn ist ja eine Straftat, wo wird das dann registriert? was passiert dann?

richtig, aber andere Betriebe werden das wohl ähnlich handlen
du bekommst ein Bußgeld
- wirst nicht registriert
- gehst in den Knast wenn du das nicht bezahlst
Nur "chronische" Schwarzfahrer werden angezeigt
Nach eigener Aussage der BVG wird aber ohnehin nur angezeigt, wer dreimal erwischt wird und immer noch nicht zahlt. Schätzungen zufolge geht die BVG von einer Schwarzfahrerquote von 3,5 Prozent aus, dies entspricht pro Jahr rund 30 Millionen Schwarzfahrern bzw. 250.000 im Monat. Die Drohung mit einer Anzeige sei daher vor allem zur Abschreckung sinnvoll, so eine BVG - Sprecherin. Darüber hinaus müssen Erwischte ein so genanntes "erhöhtes Beförderungsentgelt" in Höhe von EUR 40,00 zahlen.
Fach Anwalt | 360° Kanzlei Lück
Das bezieht sich allerdings nur auf die Berliner Verkehrsbetriebe. Theoretisch kannst du auch beim ersten mal angezeigt werden.
Bin selbst noch nicht in den Genuss gekommen, aber bei mir hier ist es so, dass du beim ersten Mal auch schon ne Zivilklage an den Hals bekommen kannst. Wobei hier auch viel schwarz gefahren wird.
Ist unterschiedlich, kommt aber sicherlich auch vor.
Es handelt sich beim "Schwarzfahren" um eine Erschleichung einer Dienstleistung , die gemeinhin zunächst vom Betreiber der S-Bahn mit einer Vertragsstrafe von ca. 4o,- Euronen ("erhöhtes Beförderungsentgelt") geahndet wird, falls man ertappt wird. Dabei werden auch die Personalien des Sünders aufgenommen und registriert. Spätestens wenn der Name mehrfach als Schwarzfahrer auftaucht, erfolgt eine Anzeige des Täters, ebenso, falls die Buße nicht bezahlt wid oder bezahlt werden kann. Der Richter kann ein höheres Bußgeld verhängen, die Ableistung von Sozialstunden anordnen, oder den Wiederholungstäter auch eine Zeitlang in den Knast schicken.
Im Fernsehen kam auf dem Kabelkanal eine Zeitlang die Sendung "Achtung Kontrolle", bei der auch Kontrolleure der U-Bahn und S-Bahn bei ihrer Arbeit beobachtet wurden. "Gnade" hatten die bei einem Schwarzfahrer kaum, allerdings wurde die Polizei auch nur in solchen Fällen sofort hinzugezogen, in denen der ertappte Sünder sich nicht ausweisen konnte oder wollte.