Schule schüler verweisen dieser krankheit ausfällt

nein, darf sie nicht. Es muss jedoch eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

2 Antworten zur Frage

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Darf eine Schule, einen Schüler verweisen, wenn dieser durch Krankheit ausfällt?

Nein, natürlich nicht.
Er muss aber selbsteverständlich ein ärtztliches Attes vorlegen und bei längerer Krankheit bei Verlangen einen Amtstarzt aufsuchen.
Schulverweis wegen Krankheit sicher nicht.
Allerdings kann es in Einzelfällen dennoch dazu kommen.
Dann nämlich, wenn auf Grund der Krankheit nirgendwo Leistungen oder Noten nachvollziehbar sind.
Ich kann z.B. unmöglich jemanden versetzen, der in keinem Fach eine nachweisliche Leistung erbracht hat.
Und nach 2 Ehrenrunden gehts vom Gymi runter auf Real.
Von Real auf Haupt.
Fairness gegenüber den anderen Schülern muß schließlich auch irgendwo noch gegeben sein.
Solange er nachweisen kann, dass er wirklich so oft krank ist und deswegen fehlt nicht. Wenn es einer der üblichen Kandidate ist, der tortz attesten extrem oft fehlt, kann man einen Amtsarzt einschalten, der das überprüft. Bei fehlern, fälschungen etc. bist du schneller von der weg als du sagen kannst: Ich bin morgen wieder krank.


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