Schimmel mietwohnung ist verantwortlich

Wir haben nun festgestellt, dass wir in einer Abstellkammer in unserer Mietwohnung Schimmel haben. Dieser ist in den Ecken, die sich an der Aussenwand befinden, und zwar nur an der Decke. Bei der Wohnungsübergabe wurden wir darauf hingewiesen, dass wir keine großflächigen Gegenstände an die Wand stellen sollen, da es dort bereits Schimmel gab, der entfernt wurde. An der Wand steht nun nur ein freies Haushaltsregal ohne Rückwand, und zwar mit Abstand zur Wand. Und die Wand selbst ist ja wie gesagt gar nicht befallen. Nun ist die Frage, wie wir damit umgehen sollen. Wer genau ist nun verantwortlich? Wer muss die Kosten übernehmen? An wen müssen wir uns wenden? Ist Schimmelbefall ein Grund für eine Mietminderung? Gemietet haben wir die Wohnung nun seit 4 Monaten. Ich kenne mich mit Schimmel nun nicht besonders gut aus, schätze aber, dass er sich bereits seit einem Monat entwickelt hat.

8 Antworten zur Frage

Bewertung: 4 von 10 mit 1721 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Schimmel in einer Mietwohnung - wer ist verantwortlich?

Zunächst zu Deinem Kommentar im ersten Post: Schimmel in einer Abstellkammer ist kein Grund, den Mietvertrag nicht einzuhalten.
Schimmel kann entstehen durch falsches Lüftungsverhalten - in diesem Fall trägt der Mieter die Kosten - oder durch ein defektes Mauerwerk - in diesem Fall trägt der Vermieter die Kosten. Wodurch der Schimmel in Deiner Abstellkammer entstanden ist, müßte zunächst geprüft werden. Im Falle, daß der Mieter für den Schaden nicht verantwortlich zu machen ist, kann er selbstverstänldich eine Mietminderung geltend machen, allerdings wird sich diese in Deinem Fall nicht lohnen, da es sich lediglich um Schimmel in der Abstellkammer handelt.
Wichtig ist, daß Du jetzt Deinen Vermieter schriftlich informierst, ihn zur Abstellung des Mangels aufforderst und die Zahlung der Miete unter Vorbehalt ankündigst. Anschließend solltest Du Dir näheren Rechtsrat entweder bei einem Anwalt, in einem Mieterschutzverein oder bei der Öffentlichen Rechtsauskunft einholen.
Hm was genau muss ich mir nun unter falschem Lüftungsverhalten vorstellen?
In der Tür sind vom Vermieter zur Belüftung 'Löcher' eingelassen, irgendwelche anderern Lüftungsmaßnahmen wurden uns nicht aufgetragen.
Wenn Lüftungslöcher in der Tür sind und Ihr die Wand auch nicht zugestellt habt, wie Du ja schreibst, und wenn ferner schon einmal ein Schimmelbefall vorgelege hat, dann spricht eigentlich alles dafür, daß der ehemalige Schaden entweder nicht vollständig ausgetrocknet oder die Ursache nicht beseitigt worden ist. In diesem Fall wäre die Beseitigung des Schimmels Angelegenheit des Vermieters.
Falsches Lüftungsverhalten bedeutet, daß der vom Schimmel befallene Raum nicht ausreichend gelüftet wurde. Gerade im Winter lüften viele Menschen nur kurz, indem sie das Fenster auf Kipp stellen. Das genügt aber nicht, um die Luft richtig zirkulieren zu lassen, und so kann dann auch Schimmel entstehen.
Da ist ganz klar der Mieter schuld. Er hätte beim Bau dieses Hauses beachten müssen.
Eine Mietminderung kann man so bekommen, ja das ist richtig. Aber ich würde nicht in einem Haus wohnen, dass breitflächig schimmelt.
Sry, hatte verstanden, dass der Schimmel bereits im Haus ist, Abstellkammer ist was vollkommen anderes
Wirklich breitflächig ist es ja nicht, es beschränkt sich auf die Abstellkammer.
Allerdings müssen wir die Wohnung mindestens 2 Jahre lang mieten, laut Vertrag. Oder ist das ein Grund um daraus auszubrechen?
Ja, das wäre unter anderem ein Grund. Aber Vorsicht, ich glaube wird da nicht klein beigeben, im Schlimmsten Fall kommt es zu einem Verfahren und ein paar Gutachter kommen vorbei, wenn die der Meinung sind, dass der Schimmelbefall so extrem ist, dass die Wohnung nicht bewohnbar ist, dann bekommt ihr auch vor Gericht recht, und der Vermieter muss sich fügen
Oje – komplexer Sachverhalt.
Ich versuche mal, die wesentlichen Zusammenhänge zusammen zu fassen.
Grundsätzlich und um es kurz zu machen – nimm die Mietminderung vor , der Vermieter muss nachweisen, dass DEIN Fehlverhalten an der Schimmelbildung Schuld bist.
Offizielle Mängelrüge Deinerseits mit Fristsetzung mit Androhung der Mietminderung.
Ach so - nach den 2-3 Wochen Mietminderung, welche vorher angedroht wurde.
Wende Dich auch mal an den örtlich zuständigen Mieterschutbund.


mietrecht
Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- nicht die ganze tapete trocken zu kriegen. Die Badewanne ist bei dir identisch mit der Dusche?- angst - berechtigt denke ich - das sich hinter der tapete schimmel bildet, ist ja ein feuchtraum. kann ich von meinem vermieter -


schimmelbefall
Schimmel Flecken am Silikon in der Dusche.

- gewechselt, weil es nicht mehr die badewanne abdichtet. ist es nur an der oberfläche. dann wisch es weg. generell -- Silikonfugen mal erneuert werden. Ansonsten nach dem Reinigen mit Schimmelentferner besprühen.


schimmel
Was für eine Art Schimmel ist der schwarze Schimmel den man öfters im Badezimmer zwischen …

- noch nicht sehr gut erforscht. Der schwarze Schimmelpilz ist sogar sehr gefährlich, denn er greift das Zentralnervensystem -