Saturn geschenkkarte erworbenes produkt reklamieren

Mein Vater hat mir vor zwei Wochen ein 2.1 Lautsprechersystem gekauft, zu meinem Geburtstag. Jedoch hat mir der Klang nicht sonderlich gefallen, also sind wir hin und haben das Teil zurückgegeben. Dafür haben wir statt der bezahlten Summe eine "Geschenkkarte" gekriegt. Daraufhin hab ich mir gleich ne andere besorgt, für fast den selben Preis. Selbiges wieder hier! Nun hab ich mich entschieden einfach ein Headset zu kaufen. Nur kommt mir die Frage auf, ob es denn überhaupt möglich wäre eine Reklamation mit einer geschenkkarten bezahlten Ware zu vollziehen. Hatte jemand schonmal dait Erfahrung?

5 Antworten zur Frage

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Saturn: Mit Geschenkkarte erworbenes Produkt reklamieren?

Das Problem liegt weniger in der Geschenkkarte als vielmehr darin,
dass kein Mangel vorliegt,
sondern die das Produkt schlicht nicht gefällt.
Daraus resultiert, dass Du keinen Rechtsanspruch auf Wandelung hast.
Es sei' denn, Du setzt Dich mit dem Argument durch, der unbefriedigende Klang sei ein Mangel. Dann müsstest Du aber genau definieren können, worin Deiner Meinung nach das Klangmanko liegt.
Am besten, Du findest ein gleichpreisiges Gerät mit einem deutlich hochwertigerem Klang. Dann kann der Verkäufer nämlich nicht das Argument geltend machen, dies sei in dieser Preisklasse nun einmal so.
Freundlichens , aber stures und gut begründetes Diskutieren bringt Dich bei SATURN erfahrungsgemäß jedoch weiter.
Viel Erfolg.
also beim ersten hats schon geklappt. und was mir an den lautsprechern nicht passt, ist dass sie extrem die mitten betonen und so einfach eine art plastischer klang resultiert
Beim ersten- war's aber auch schon Kulanz
Ob sie da beim 2. noch mal so kulant sein werden, ist fraglich.
Wie gesagt:
Die einzige relle Chance sehe ich darin, dass Du ein etwa gleichpreisiges Produkt findest, das einen besseren Klang hat.
Dann kannst Du Dich durchboxen.
Einen kleinen weiteren Lichtblick sehe ich noch für Dich:
Wenn Du Dir ein Headset und noch einiges bei SATURN kaufst, was dem Gegenwert Deiner jetzigen Geschenkkarte entpricht, lassen sie sich vielleicht drauf ein.
Aber einen Rechtsanspruch drauf hast Du nicht. Nur Deinen Augenaufschlag, wenn er gut ist^^.
Egal wie man bezahlt : Man behält dieselben Rechte was Reparatur oder Umtausch oder Wandlung betrifft.
Mit der Geschenkkarte wollte Saturn sicher gehen , daß ihre Kulanz nicht noch ausgenutzt wird und man woanders kauft.
Denn die erste Wandlung war reine Kulanz.
Es gibt in D kein Recht! auf Wandlung oder Rückgabe einer gekauften Ware ohne besonderen Grund.
Du hast doch sicherlich einen Kaufbeleg erhalten bzw. eingefordert -
denn die Geschäfte müssen ja eigentlich nur die Ware umtauschen,
welche sie an den Kunden verkauft haben.
Problem: Da es gewisse Artikel haargenau gleich in verschiedenen
Geschäften gibt
aber auf dem beleg steht die filiale und auch die anschrift der filiale.


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