Sachen raten gekauft wurden z b tv tod käufers erben werden

Mein Vater ist gestorben. Er hatte einen Fernseher auf Raten im Katalog bestellt, der noch nicht komplett bezahlt ist. Muss ich als Alleinerbe die Raten weiter bezahlen?

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Müssen Sachen die auf Raten gekauft wurden, z.B. TV, beim Tod des Käufers vom Erben getragen werden?

ja, ich denke mal, dass du den Ratenkaufvertrag erben wirst. Du kannst das Vermögen erben, genauso auch die Schulden. Allerdings hast du 6 Wochen Zeit, dir zu überlegen, ob du das Erbe antreten möchtest.
Prof.W.
Möchte dir noch schreiben, dass es nicht möglich ist, ein Erbe zu teilen, z. B. die Stereoanlage, die bezahlt ist, behälst du und den Fernseher lehnst du ab. Das geht nicht, solltest du irgend etwas vom Hausrat schon an dich genommen haben, gilt die Erbschaft als angenommen, somit auch die Schulden.