Rücktritt privatem autokauf verkäufer 33 preises entschädigung plus mehr

Wollte von jemandem ein Auto kaufen, ausgemacht waren 1500 Franken, aus persönlichen Gründen bat ich um Auflösung der Kaufvertrags, die erste Rate war bereits überwiesen, Der Verkäufer sagte dass er das Geld welches er vor 2 Tagen erhalten hat, bereits alles ausgegeben hat und mir nicht zurückgeben könne und werde und zusätzlich alle Auslagen ersetzt haben will, welche er freiwillig in sein Auto investiert hat , und verlangt weitere 200 Franken von mir, meines Wissens, ist das einzige was ich bezahlen müsste, 10-1% vom ursprünglich ausgemachten Preis, also 150-225 Franken. Ist es wirklcih so, dass ich nun über die Hälfte des Kaufpreises bezahlen muss, nur weil der freiwillig noch Geld in sein Auto investiert hat, welches er mir nicht verrechnen wollte? Wenn er das Auto für 1500 Franken verkaufen kann, hat er über 2000 Franken daran verdient

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Rücktritt von privatem Autokauf, Verkäufer will 33.3% des Preises als Entschädigung plus noch mehr

10-15% sind natürlich gemeint, die 5 hat geklemmt
auf den ersten Blick sehe ich keine gesetzliche Grundlage für eine Rückabwicklung des Autokaufvertrages -
- hat der Verkäufer verbindlich und nachweislich Rückabwicklung
zugesichert oder ist zumindest seine zusätzlichen Forderung 200 Franken
irgendwie nachweisbar - wenn ja, dann gibt es auch keinen Anspruchsgrund für irgendwelche Investitionskosten, die freiwillig erbracht wurden ohne dass sie Vertragsbestandteil waren
Der Verkäufer hat mündlich zur Vertragsauflösung zugestimmt, und dann immer mehr Geld verlangt, die 1. Rate wollte er behalten plus zusätzlich noch weitere Kosten, in meinen Augen ist es wucher, aber ich weiss nicht wie ich mich da wehren kann, ich hätte das Auto gebracuht, damit mich meine Hilfen zu Terminen bringen können, mit dem eigenen Auto wäre es günstiger gewesen wie mit den Autos der Hilfen
So einfach ist das nicht … er müsste schon einen Schaden nachweisen, um ihn geltend zu machen.
Die Teile hat er freiwillig ersetzt und die Reinigung ebenfalls, beides war nicht Bestandteil des Vertrages, ausgemacht war ab Platz und dass er den Wagen bis zum Erhalt der letzten Rate noch für sich nutzen kann.
Dann kann er dafür schonmal nichts verlangen …
Ein Kaufvertrag ist gültig, egal ob unter Privatleuten, Geschäftsleuten oder zwischen Privat und Geschäftsmann, wenn er wenige Grundvoraussetzungen erfüllt.
Die gab in einem Fall, du hast eine rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen, von dem du nicht einfach ohne Grund zurück treten kannst.
Der Verkäufer hätte auf Vertragserfüllung bestehen können, also dass du das Auto zum vereinbarten Preis übernimmst. So hat er darauf verzichtet, aber Kosten beansprucht.
Rücktritt
Gilt zwar für Deutschland, ist aber egal. Ist in der Schweiz wohl nicht groß anders
Er beansprucht mittlerweile 50% mehr als das Auto gekostet hätte und will mir das Auto nicht geben um es weiter zu verkaufen.
Da bleibt wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt.
Schau mal ins Verägerecht der Schweiz oder bei einem Fachanwalt zur Beratung rein, wenn dir die Sache das wert ist.
Klingt nach Wucher-Vertragsstrafe.
Leider finde ich keine Protzentangabe, im Vertrag war keine Entschädigung enthalten, die 10-15% habe ich von deutschen seites, und auch so ist es deutlich mehr als das Doppelte was die Person so schon bekommt.
Von einem geschlossenen Vertrag zurück zu treten, gilt als ehrenrührig und es ist nur ok, wenn der dich mit dem Auto qualitativ über den Tisch gezogen hätte, also Beschiß. Da es in Ordnung zu sein scheint, hast du keinen Grund.
Und für plötzliche Verarmung kann der Verkäufer nichts.Das Auto ist deins, verkaufe es doch ungenutzt einfach weiter.
Die Prozente sprechen eher dafür, daß er sauer ist. PS: Wären wir beide doch auch, oder?
Der Verkäufer bot mir an ihn zurück zu nehmen.dann bot ich ihm die 10% an aus denen er 33% macht und dann versuchte auf 100% zu kommen plus das Auto
Ja, er hat die "besseren" Karten, er stellt die Bedingngen, hat dich in der Hand sozusagen.
Mensch, nimm doch die Karre und gut ist.
Er will sie mir nicht mehr geben.er will 1500 und die karre. und wenn ich ncoh weiter drauf eingehe noch mehr geld
Also verstehe ich dich richtig, dass er im Recht ist mit seinen massiven Aufschlägen?
Ich distanziere mich von konkreten Zahlen aber er hat das Recht, Bedingungen zu diktieren. Und aus dieser Nummer kommst du nur raus, wenn du a sie akzeptierst oder ckostet auch Geld).
Lerne für dich daraus und bring das möglichst entspannt zum Ende.
In dem Fall, werde ich vermutlich meine Versicherung kontaktieren. Aber ich glaube dennoch nciht, dass er das Recht hat 100% zuschlag zu verlangen für eine von ihm angebotene Vertragsauflösung, ich sagte ihm, ich werde das Auto nachher sonst einfahc zum selben Preis weiter verkaufen, worauf hin er meinte, er nehme das Auto zurück.
Das Problem ist dass ich autist bin und manchmal Pech habe, wenn ich die Versicherung schriftlich kontaktiere, an die falsche Person zu geraten, welche mir aufgrund der nur schriftlichen Anfrage die Hilfe verweigert
dann rufe doch erst mal an und laß dir den Namen von dem geben und an den schreibst du dann.
Anrufen geht nicht, weil ich nicht mit fremden telefonieren kann, ich bekomme dann keinen Ton raus, liegt an meiner Beeinträchtigung
Können dir deine Eltern oder Freunde da nicht raushelfen?Oder ein Anwalt,wo du eine Rechtsberatung bekommen kannst?


betrug
Was genau ist die "Nigeria Connection"?

- fingierter Bezahlung zu ersteigern Wikipedia: Vorschussbetrug – Wikipedia Ebay: eBay Profile - error Es gibt auch -- wie gesagt, phantastisch. Und schon lange sind sie nicht mehr auf Nigeria beschränkt — auch wenn die Autoren weiterhin -


autokauf
Was gehört alles auf eine Handschriftliche Quittung drauf, damit sie rechtsgültig ist? …

- ch/images/ch/diverses/SampleBuyContract_de.pdf Ich weiss, dass normalerweise der Verkäufer die Quittung austellt aber der Herr konnte mir nicht mal -


vertragsrecht
Automatische Vertragsverlängerung eines 24-monatigen Fittnessvertrages um 24 Monate rechtens?

- AGB war. Laut dieser Seite www.verbraucher-urteile.de - Vertragsrecht hat der BGH schon stillschweigende Verlängerungen von -- stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr" Fraglich ist, ob die Leistung des Fitnessstudios -