Rücklastschrift mahngebühren zahlen

klar, Rechnung ist nicht bezahlt, und Rücklastschrift verursacht nochmals Kosten

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Muss ich bei rücklastschrift mahngebühren zahlen?

Kommt darauf an, ob die mangels Deckung oder wegen Widerspruch getätigt wurde---im Falle der Rücklastschrift stellt die Bank dem einziehenden Unternehmen die Gebühren in Rechnung, welches nun versucht, vom Kontoinhaber das Geld zurück zu bekommen. Ich glaube jedoch nicht, das ein Unternehmen dafür einen Mahnbescheid erwirkt, ist ja auch mit zusätzlichen Kosten fürs Unternehmen verbunden. Sollten jedoch weitere Geschäftsbeziehungen bestehen, ist es sinnvoll, die Gebühren zu bezahlen, sollten sie nicht unverhältnismäßig hoch sein. Befragen Sie dazu die Bank, wieviel dem Unternehmen in Rechnung gestellt wurde,--manche verlangen ein vielfaches der tatsächlich angefallenen Gebühr
L.G. Guni
Die Mahngebühren sind von den Kosten der Rücklastschrift, die Du in jedem Fall zu zahlen hast, zu trennen.
Mahngebühren zahlst Du, wenn Du in Verzug bist und eine entsprechende Mahnung übermittelt wurde.
Das ist bei einer Rücklastschrift nicht zwangsläüfig der Fall.