Rückgabe nicht 18

Hallo, hab mir letztens ne neue Hose geholt, doch leider ist sie jetzt kaputt gegangen und Umtauschrecht fällt weg. Ich bin ja noch nicht 18,deshalb geschäftsunfähig. Könnte meine Mutter jetzt trotz kaputter Hose zum Laden gehen und das Geld zurückverlangen?

14 Antworten zur Frage

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Rückgabe, da nicht 18?

Wenn, bist du beschränkt geschäftsfähig und damit ist der Kauf gültig. Alles, was im Rahmen des Taschengeldes liegt, ist rechtsgültig und die Hose wird sicherlich noch im Rahmen des Taschengeldes liegen.
Rückgängig kann die Mutter es nur, wenn der Warenwert das übliche Taschengeld übersteigt, was hier nicht geschehen sein wird. Wenn sie kaputtgegangen ist aufgrund schlechter Verarbeitung, hast du aber ein Umtauschrecht, nur wenn du sie selber kaputt gemacht hast nicht.
Die Hose hat 60€ gekoste und ich hab sie von meinem Ausbildungsgeld bezahlt, welches ja nicht mein Taschengeld ist.
Auch dann nicht, du bist von 7-17 beschränkt geschäftsfähig und kannst frei das kaufen, was dir als Taschengeld oder sonstigen Einkommen zu Verfügung steht. Keine Ahnung, ob du die Hose kaputt gemacht hast, aber wenn kannst du doch nicht andere die Schuld dafür geben.
So einfach ist das nicht. Du brauchst erst einmal ein Kassenzettel/Bong oder etwas, dass dein Kauf bestätigt!
Es kann sein, dass sie dir dein Geld nicht zurückgibt, sondern eine neue Hose gibt. Das aber hängt vom Laden ab
Wenn das deine Mutter macht, ist das völlig egal!
Auch wenn du es machst, ist es egal. Du wirst nicht verhaftet oder so.
Wie gesagt, ich bin ja noch 16, deshalb geschäftsunfähig.
Hast du'n Kassenzettel oder sowas?dann schon,aber nicht einfach soo
Ja den hab ich, aber wie gesagt, die Hose hab ich ja eigentlich selbst kaputt gemacht, die Hose kostet 60€ von meinem Ausbildungsgeld
hmm.eig. geht das also bei meiner freundin hats geklappt
ich würde einfach ma hingehen und fragen
Schwierige Situation.
1. Wenn du den Kauf aus eigenen Mitteln bestreiten konntest ist der Vertrag u. U. wirksam geworden.
2. Dadurch dass die Hose jetzt kaputt bist, wärest du bei einem unwirksamen Kaufvertrag schadenersatzpflichtig.
Umtauschrecht hast du eh keines.
Vom Bauchgefühl her würde ich sagen: der Kaufvertrag ist wirksam, die kaputte Hose dein Problem.
Azubi mit eigenem Gehalt - und davon hast du die Hose gekauft - damit ist der Vertrag rechtsgültig, eine Rückabwicklung höchstens nach einem Rechtstreit mit ungewissem Ausgang möglich. Und der Schaden würde auch geltend gemacht.
Selbst wenn Du geschäftsunfähig gewesen wärst: Wenn Du die Hose kapputt gemacht hast, kann das Geschäft dafür Schadenersatz fordern, diese wird ungefähr die Höhe des Kaufpreises betragen, also kommt es sich aufs gleiche.
Mit Schadenersatz muss ich leider widersprechen: Da erinnere ich mich noch an einen Aufgabe während meiner Schulzeit. Wer so jung ist, dass er geschäftsunfähig ist, kann auch kein Schadenersatz leisten.
Und wer beschränkt geschäftsfähig ist und z. B. ein BMX-Rad für 800 Euro kauft und das Teil geht kaputt, so haftet der Verkäufer für den Schaden voll, da der Verkäufer wissen muss, dass er bei Minderjährige solch teuren Sachen nicht verkaufen darf.
Beim BMX-Rad magst Du recht haben. Aber eine Hose - sofern sie sich in einer halbwegs üblichen Preiskategorie befindet - ist ein Gegenstand, den auch Unter-18jährige regelmäßig selbstständig kaufen.