Rückgabe elektrogerätes während garantiezeit nicht eingehaltener eigenschaft

In meinem Falle handelt es sich um einen Kühlschrank mit Vita Safe Fach, dieses sollte 0° haben, es steht so auch in der Bedienungsanleitung und im Katalog des Anbieters. Bei mir hat es allerdings -3 bis -4 Grad. Techniker der Firma war vor Ort, konnte nichts machen.Es sei herstellerbedingt und normal. Nochmaliges Reklkamieren brachte auch nichts. Antwort des Herstellers: Wir bedauern sehr, dass Sie Grund zur einer Beanstandung haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir einen Umtausch des Gerätes ablehnen. Beim Einsatz des Monteurs konnte kein Fehler festgestellt werden. Die von Ihnen angegebenen Mängel sind herstellerbedingt und somit kein Defekt, um einen Umtausch zu rechtfertigen. Eigendlich bin ich davon ausgegangen das ich dieses Fach zum lagern von Gemüse und co benutzen kann. In meinem Falle taugt es eher als "Gefrierfach", aber einen Gefrierschrank hab ich schon. Was tun?

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Rückgabe eines Elektrogerätes während der Garantiezeit bei nicht eingehaltener Eigenschaft

Wenn das Gerät nicht das hält, was vom Verkäufer/Hersteller versprochen wurde, ist es grundsätzlich mangelhaft. Leider wird es in der Praxis schwer sein, diesen Mangel auch zu beweisen. Es kommt dabei auf objektive Umstände an und nicht darauf, was der Käufer insgeheim erwartet hat.
Für Deutschland BGB § 434
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit
aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte."
und BGB § 440 Satz 2
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch
als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Wenn in der Bedienungsanleitung und der Werbung die 0 °C versprochen werden, müssen diese auch eingehalten werden. Alles andere ist eindeutig ein Sachmangel.
Es ist allerdings zu prüfen, wie dieses Versprechen auszulegen ist und welche Toleranzen akzeptiert werden müssen.
In der Werbung heißt es:"Langzeit-Frische im 0-Grad-VitaSafe-Abteil.
Im VitaSafe-Abteil werden Lebensmittel bei ca. 0 Grad gekühlt. "
http://www.quelle.de/cgi/kooperation.cgi?action=product&shop_id=279138&ae_id=200002472646&akk_id=200002349046&sku=0913090K&stat=MTL221828&refpid=one
Da laut Lebensmittellexikon Obst, Obstlagerung, Fruchtobst, Samenobst, Wildobst, Beerenarten, Fr
die optimale Temperatur knapp über 0 °C liegt und nur einige, wenige Sorten leichte Minustemperaturen vertragen würde ich hier schon einen Mangel annehmen.
Die Bezeichnung eines Elektrogerätes ist gleichzusetzen mit den Verwendungszweck. Nicht eingehaltene Eigenschaften können dann nur die Funktionsuntüchtigkeit sein und dass ist ein Garantiefall,erst nach dreimaligen Versuchen diese wieder herzustellen erfolgt Umtauch und keine Rückgabe.
Die Bezeichnung eines Elektrogerätes ist gleichzusetzen mit den Verwendungszweck. Nicht eingehaltene Eigenschaften können dann nur die Funktionsuntüchtigkeit sein."
Ganz so einfach ist es nicht. Machen wir dies am Beispiel einer Waschmaschine fest
-> nach Deiner Aussage muss diese nur waschen können;
-> Was aber sein kann:
Der Verkäufer hat aber nun aufgrund der Produktbeschreibung dem Kunden zugesichert, dass diese selbst unter Vollast nur 1kW/h verbraucht. Der Kunde stellt fest, dass diese tatsächlich 3kW/h verbraucht; ein technischer Mangel liegt, nachdem das Gerät überprüft wurde, nicht vor. Auch die anderen identischen Modellgeräte erfüllen diese Eigenschaft nicht:
= das Gerät ist in einem technischen einwandfreien Zustand
= es wurde eine Eigenschaft vorgegaukelt, die das Gerät nicht hat
Der rechtliche Sachverhalt ist damit hinsichtlich seines Ausgangs noch offen.
Ist ein schlechtes Beispiel, da Energieklassen angegeben werden, aber man kann´s mit ein bisschen Phantasie, die ich jetzt nicht haben will;), sicherlich auch auf andere Eigenschaften oder Elektrogeräte projizieren.
Grundsätzlich hat in Deutschland der Käufer das Wahlrecht zwischen seinen verschiedenen Rechten bei mangelhafter Ware. Der Verkäufer kann dagegen nur etwas einwenden, wenn durch die vom Läufer gewählte Art seine berechtigten Interessen unangemessen benachteiligt werden. Zudem gilt eine Nachbesserung bereits nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.