Räumungsklage zwangsräumung hilfe
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Räumungsklage/ Zwangsräumung Hilfe
Aha tolle Antworten bis auf eine von haseline sind alle etwas daneben aber das ist klar wenn man ihre umstände nicht kennt und übrigens sie wollte alles per ratenzahlen aber wenn sie keine antwort vom vermieter erhält.
sie soll sich umgehend an die für sie zuständigen ämter wenden.
wenn sie im mutterschutz ist wird ihr bestimmt sofort geholfen.
sofort! morgen!
auch kann ein sorgentelefon in ihrer stadt wertfolle tipps geben.
und nicht das kind als ausrede benutzen!
http://www.infodienstnet.de/index.php?kategorie=sozialamt&show=start.htm
aber die mietschulden sind zu begleichen!
auch für sie trotz eines kindes.
warum lässt man es immer soweit kommen.
aha also ist meine antwort danebe´n.
du willst doch blos nen zauberspruch dass sie so weitermachen kann!
sie soll sich bei den ämtern melden die für sie zuständig sin! aus basta!
sie hat sich da selbst reingeritten. und denke sie solte wie auch du für jeden tipp dankbar sein.
wacht auf, das ist kein kindergeburtstag mehr.
Der Vermieter darf eine Wohnung fristlos kündigen, wenn der Mieter
1.bei zwei auf einander folgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder
2.wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge der Monatsmiete bezahlt wurden und
3.der gesamte Rückstand zwei Monatsmieten oder mehr beträgt.
Im Räumungsurteil wird der Räumungstermin festgelegt. Wird dieser Räumungstermin nicht eingehalten, kann der Vermieter eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher veranlassen. Durch einen Vollstreckungsschutzantrag kann vorläufig eine Zwangsräumung vermieden werden, wenn ein Härtefall vorliegt.
da bekommst du noch mehrer Infos;
Kündigung bei Mietschulden - Nachzahlung hilft nicht immer - Meldung - Stiftung Warentest
Wer eine Mietwohnung bezieht muss Miete zahlen - anderenfalls fliegt er/sie raus - RICHTIG so!
Das ähnlich wie ein Diebstahl - wer einkauft muss an der Kasse bezahlen - sonst gibt's kräftigen Ärger!
"Kein Geld" zählt genau so weing im Supermarkt, wie beim Vermieter
Sie muss sofort zum Amtsgericht gehen und Räumungsschutz beantragen. Sonst steht am 9. der Gerichtsvollzieher vor der Tür und räumt.
Das zuständige Wohnungsamt wird ihr eine Unterkunft zuweisen. Die Behörden müssen ihr helfen, schon wegen des Kindes. Sie muss aber sofort handeln. Aber auch, wenn sie aus der Wohnung rausgeht, muss sie die geschuldete Miete zahlen.