Reparatur eingeschickter laptop ist verschwunden besitzer drohen gericht wie gesetzeslage
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Zur Reparatur eingeschickter Laptop ist verschwunden. Besitzer drohen mir mit Gericht. Wie ist die Gesetzeslage?
wenn du das ganze aus purer gefälligkeit für das mädchen getan hattest, dann könnte ein sogenannter stillschweigender haftungsausschluss vorliegen. der ist allerdings an verschiedene voraussetzungen gebunden: es darf kein versicherungsfall vorliegen und du darfst nicht schuldhaft oder grob fahrlässig gehandelt haben; ausserdem darfst du nicht gewerblich gehandelt haben. für derartiges handeln sehe ich nach deiner schilderung keine anhaltspunkte. insofern kannst du dich eigentlich beruhigt zurücklehnen.
ein prozess setzt eine vorherige zahlungsaufforderung und einen mahnbescheid voraus. sollten die eltern tatsächlich einen mahnbescheid beantragen, dann widersprichst du dem einfach und dann kommt es evtl. zur zahlungsklage.
bis es soweit ist, hast du bestimmt diese myhammer-garantie durchgezogen.
dass du das wegschicken und die ganzen erfolglosen versuche, mit der firma in kontakt zu treten usw. belegen kannst, setze ich mal voraus!
sollte es wirklich zu einer klage kommen und du den prozess verlieren, dann ist allenfalls der zeitwert zu ersetzen und der ist bei laptops nicht allzuhoch.
um dich rechtlich weiter zu informieren, rate ich dir, dich mal beiwww.frag-einen-anwalt.deumzusehen. vielleicht findest du dort die passende frage bereits beantwortet - oder du stellst sie gegen einen kleinen obulus von z.b. 20 bis 30 euro selbst dort ein.
Mit einer Gerichtverhandlung drohen, ist zunächst mal sowieso Unsinn. Erst müssen sie mal den ordentlichen Rechtsweg einhalten, d.h. Forderung mit Zahlungsfrist stellen, Mahbescheid etc. Wenn dies geschehen ist, kannst du beim Amtsgericht immer noch eine kostenlose Rechtsberatung und, wenn notwendig, einen Beratungshilfeschein erhalten.
d.h. Forderung mit Zahlungsfrist stellen, Mahbescheid etc."
Hier geht es um die Herausgabe einer Sache und nicht um einen Zahlungsverzug
Die Sache ist doch offensichtlich weg, also wird wohl eine Geldforderung folgen.
ein anwalt könnte dir bessere infos geben,
aber wie alt ist den das mädchen? schon 18? weil wen sie 18 ist hat sie ja ihr recht ob sie dich vor gericht bringen will oder nicht
Das Mädchen ist noch keine 18 Jahre alt.
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, ich bin selbst gerademal volljährig. Deshalb hoffe ich hier auf Hilfe.
hm. ich weiß jetzt nicht genau aber ein beratungsgespräch mit einem anwalt ist glaube ich nicht kostenpflichtig weiß ich jetzt nicht will da auch nichts falsches erzähln :S aber irgendwo muss man ja infos bekom wenn nicht wo auser von einem anwalt.
oder versuch mal mit den eltern inruhe zu reden und irgendwie ein kompromis eingehn irgendwie eine lösung finden
wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat zahlt die die Anwaltskosten und falls du keine hast nimm die deiner Eltern
Würde auch einen Anwalt einschalten. Kann man den nicht bezahlen kann man Beihilfe beantragen. Auch hier rüber gibt der Anwalt Auskunft.
Erst einmal bei der Polizei den Internetbetrug anzeigen und die können dir schon die ersten Tips geben