Rentenversicherung wie verbindlich feststellungen versicherungszeiten

Die Rentenversicherung hat einem Freund einen Bescheid zum Versicherungsverlauf nach § 149 Abs. 5 SGB VI geschickt. Der hatte die Aufforderung Unterlagen beizubringen nicht so recht ernst genommen, nach dem Motto wenn ich dann die Rente haben will, muß ich eh' nochmal alles einreichen. Jetzt kam der Bescheid, wobei nun die Anerkennung der Ausbildungszeiten fehlt. Was kann er tun?

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Rentenversicherung - wie verbindlich sind die Feststellungen zu den Versicherungszeiten?

Hallo, geht es um den Nachweis von Schul- und Studiennzeiten /beglaubigte Kopiue der Zeugnisse. beim Bürgerbüro für Rentenzwecke kostenlos) einreichen. Falls mit dem Argvument "verspätet" abgelhnt wird - nicht ärgern, erhöht die Rente in der Praxis nicht mehr.Ausbildunsgzeiten aus einer Lehre, in der Pflichtbeiträge bezahlt wurden, gehen mit Nachweis nie verloren.
Ansonsten - Dein Freund soll in der nächsten größéren Stadt sich bei einem Rententräger beraten lassen. Ist kostenlos und wirkt ungemein.
bobbl 47
Ingeborg
Auch nachgereichte Nachweise müssen bei der Rente berücksichtigt werden. Das kann man sogar noch beibringen, wenn man die Rente beantragt.