Rein rechtlich gesehen

Angenommen ich würde einen Strafzettel wegen zu schnellem fahren bekommen. Mein Auto und ich wäre gefahren. ABER das Auto ist über meine Mutter versichert und sie bekommt die Post von der Polizei. Rein Rechtlich gesehen müsste dann doch eigentlich meine Mutter die Strafe zahlen oder nicht?

17 Antworten zur Frage

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Rein Rechtlich gesehen

Auf die Antwort von JEWI bezogen:
Der Stafe würde nur 10€ kosten. Würde sich das dann überhaupt für die Polizei lohnen, wenn meine Ma einen Wiederspruch einlegt und nicht genau angibt wer das war?
Das sind doch dann auch wieder Kosten für die Behörde, wenn die erstmal die passende Person suchen muss.
Wenn sie keinen Widerspruch einlegt und dich als Fahrer angibt: Ja, dann zahlt sie
Wenn sie keinen Widerspruch einlegt und dich als Fahrer angibt: Ja, dann zahlt sie ""
Hööö? Wenn die KEINEN Wiedrspruch einlegt dann muss SIE zahlen
Sie bekommt die Post und muss/kann sich äußern. Gibt es ein Foto, ist die Sache eindeutig, da vermutlich Mutter und Sohn gut zu unterscheiden sind.
Diskutiert die Mutter nicht und zahlt, bist Du fein raus.
Die Mehrkosten trägt nicht die Polizei sondern Deine Mutter, also der Empfänger der Post vom Herrn Polizeipräsidenten.
Aber die können doch nicht einfach irgendwen dafür Zahlen lassen, wenn man nichts damit zu tun hat oder?
Sie wenden sich an den eingetragenen Besitzer des Autos. Wenn der nicht gefahren ist, muss er den Fahrer nachweisen. Gegebenenfalls wird das Foto identifiziert - habe ich auch schon erlebt. Man sollte sich also nicht 100%ig darauf verlassen, dass es klappt, wenn man sagt: "Ich weiß nicht, wer mit meinem Auto gefahren ist.
Dasmit dem Foto hatte ich auch schonmal, nur das das ein Irrtum war und ich dem Fahrer auf dem Foto nur ähnlich sah.
Keine Ahnung, wie die auf mich gekommen sind XD
Ich fands irgendwie lustig.
für die gute erläuterung der Situation.
Handelt es sich um zwei Männer oder zwei Frauen, kann das schon einmal durchgehen, bei Mutter und Sohn eher nicht, da kann Mutti sogar von Glück sagen, wenn man ihr nicht Betrug unterstellt, falls sie sagt, sie sei gefahren.
Das war ja gar keiner aus unserer Familie
Auf einmal stand ein Auto vor unserem Haus und als ich nach Hause kam, wurde ich angesprochen und gefragt, ob ich das auf dem Foto sei.
Ich kannte weder das Kennzeichen, noch die Person auf dem Foto
Deswegen sag ich ja, keine Ahnung, wie die auf mich gekommen sind.
Mein Kommentar bezog sich auf Deine Mutti und Dich, nicht auf die Sache mit dem Irrtum.
Nein muss sich nicht, sie kann auf der Anhörung zu diesem Strafzettel angeben, dass sie nicht gefahren ist. Da du ein Familienangehöriger bist, muss sie nicht angeben, dass du gefahren bist aber angeben, dass es ein Familienmitglied ist. Und schon kann die Behörde die Suche eingrenzen und findet schnell heraus, dass du es warst.
Die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist es nicht Geld zu sparen, sondern das Recht umsetzten.
Da höchstwahrscheinlich ein Foto vorliegt und wenn deine Mutter das angibt, was ich geschrieben haben, kommt wahrscheinlich jemand mal vorbei und schaut nach, ob du auf dem Foto übereinstimmst und dann darfst du zahlen.
Jetzt bin ich aber den ganzen Tag am arbeiten, sodass die mich nicht antreffen.
Was ist dann?
Man abends, Wochenende usw. Du bist doch nicht der erste Fall, wo du gefahren bist, aber jemand anderem das Auto gehört. Das ist Alltag für die.
Und bei 10 Euro mache keinen Stress, sondern zahle die einfach
Hat mich halt mal interessiert, wie das so weiter abläuft und so.
Ich wurde ja nicht geblitzt XD
Ist bei mir schon ein paar jährchen her das letzte mal
Nein, rein rechtlich ist immr der Fahrer Ansprechpartner
Das wäre ja auch ein Ding wenn man sein Auto verleiht und für alles was dr Fahrer anstellt aufkommen müßte.
Deine Mutter wird angeschrieben und muss sich dann dazu äußern wer gefahren ist und dann bekommst DU die Post
Nein, muss sie nicht. Sie als Fahrzeughalter wird von der Behörde angeschrieben. Daraufhin kann sie sich zu dem Verstoß äüßern. Bist du von einem mobilen oder stationären Blitzgerät erfasst worden, sollte in der Post auch ein Kopf-Bild sein. Darüber hinaus zahlts du das Bußgeld oder die Verwarnungs-Gebühr. Evtl. anfallende Flensburg-Punkte gehen auf dein Führerschein-Konto.

Hat ein Teenager rein rechtlich gesehen Anspruch auf Taschengeld?

In Österreich gibt es keine Gesetze, ob oder wieviel Taschengeld Kinder und Jugendliche bekommen müssen. Gesetzlich geregelt ist nur, dass Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen."
http://www.jugendservice.at/themen/wohnen-geld/umgang-mit-geld/taschengeld.html
Nein, natürlich nicht. Ob überhaupt und in welcher Höhe gezahlt wird, ist alleinige Sache der Erziehungsberechtigten.
Ja und die Eltern können entscheiden, wieviel.
Nein
Welches kind sag denn
Gib mir mein geld oder ich zeig dich an?
Nein,leider nicht siehe auch:
http://www.jugendservice.at/the men/wohnen-geld/umgang-mit-geld /taschengeld.html
Nein, das ist ganz allein die Entscheidung der Eltern
und fällt unter "Privates", also das österreichische Recht kann da nichts vorschreiben

Junge mit Down-Syndrom fährt über 200km mit der Bahn. Hätte die Bahn rein rechtlich gesehen das Geld einfordern können?

Aus rechtlicher Sicht wäre die Bahn berechtigt Forderungen zu stellen. Diese Forderungen würden entsprechend an die Eltern übergeben, da der Junge aufgrund seines Alters alleine schon nicht strafmündig ist. Entsprechend kann die Bahn eine Fahrgeldnacherhebung geltend machen. Was sie in diesem Fall aber nicht macht und auch nicht machen muss, da es sich um ein zivilrechtliches Delikt handelt.
Möglich wäre aufgrund der Missachtung der Aufsichtspflicht eines Schutzbefohlenen eine Strafanzeige. Dabei handelt es sich um ein Strafdelikt, dass von Polizei und Staatsanwaltschaft untersucht werden muss, wenn die Behörden davon Kenntnis erhalten. Dabei kann festgestellt werden, dass die Eltern grob fahrlässig oder nicht fahrlässig gehandelt haben. Entsprechend kann es verschiedene Folgen geben: Bußgelder, Entzug der Erziehungserlaubnis, Gefängnis. Aber die staatsanwaltschaft kann sich auch dazu entscheiden keine Klage zu erheben.
Möglich wäre aufgrund der Missachtung der Aufsichtspflicht eines Schutzbefohlenen eine Strafanzeige. Dabei handelt es sich um ein Strafdelikt,."
NEIN! Der Absatz ist KOMPLETTER UNFUG
"Personen, denen Minderjährige anvertraut worden sind, haben ihnen gegenüber eine Aufsichtspflicht. Diese sieht vor, dass ihnen anvertraute Personen
Keinen Schaden erleiden
Anderen keinen Schaden zufügen
Durch andere nicht gefährdet werden dürfen."
Die Aufsichtspflicht ist nur in ganz extremen Fällen strafrechtlich verletzbar, ansonsten betrifft sie Zivilrecht. Verletzung der Aufsichtspflicht ist KEIN Offizialdelikt!
"Neben den Schadenersatzansprüchen und der Ersatzpflicht ist in schwerwiegenden Fällen einer Aufsichtspflichtverletzung auch eine strafrechtliche Verfolgung nach dem StGB möglich."
Verletzung der Aufsichtspflicht: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Aus rechtlicher Sicht wäre die Bahn berechtigt Forderungen zu stellen. Diese Forderungen würden entsprechend an die Eltern übergeben, da der Junge aufgrund seines Alters alleine schon nicht strafmündig ist."
Strafrechtlich relevante Handlungen können nicht "übergeben" werden, und zivilrechtliche Forderungen nur in Ausnahmefällen.
Eltern haften für ihre Kinder? - Finanztip
ein zivilrechtliches Delikt handelt."
Es gibt kein "zivilrechtliches Delikt
Immerhin weiß er ja nicht was er tut. "
Downs sind keine hirnamputierte Schwachsinnige, die grundsätzlich nicht wissen, was sie tun. Viele Downs sind sehr wohl in der Lage, zu denken --- Etliche führen sogar ein selbstständiges Leben. Und es gibt sogar
Pablo Pineda – Wikipedia
Aus rechtlicher Sicht wäre die Bahn berechtigt Forderungen zu stellen. Diese Forderungen würden entsprechend an die Eltern übergeben,"
Das ist falsch. Fordern gegen Minderjährige könnten sie den einfachen Fahrpreis, aber nicht gegenüber den Eltern, das "erhöhte Beförderungsentgelt" ist gen Minderjährige aufgrund der eingeschränkten Rechtsfähigkeit nicht durchsetzbar, allenfalls bei grobem Vorsatz. Strafrechtlich kann die Bahn auch nichts machen, da man erst mit 14 strafmündig wird.
Raus werfen kann sie ihn auch nicht , da er hilflos ist.
Die Eltern sind da für aber nicht verantwortlich und nicht haftbar zu machen.
Und die Eltern können auch deshalb nicht haftbar gemacht werden, wei nur ein geringwertiger Schaden entstanden ist, und die Bahn die zivlirechtlichen Forderungen vor einem Gericht erstreiten müssten.
"Im Zug kümmert sich niemand um den Jungen und den Hund, erst in Wolfsburg fällt einem Schaffner das Kind auf."
Im Gegenzug könnten die Eltern sogar die Bahn verklagen, wegen Mißachtung der Sorgfaltspflicht Die Bahn hat gegenüber allein reisenden Kinder eine besondere Sorgfaltsppflicht. Es darf nicht passieren, da ein Kind, und azu noch ein Down-Kind, unbemerkt im Zug sitzt.
Vielleicht bei den Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Der Junge ist ja mit Sicherheit nicht absichtlich schwarzgefahren sein und hat aufgrund seiner Krankheit die Orientierung verloren.


fahren
Frage zum linksabbiegen.

- handelt, bei der keiner von Rechts kommen könnte, um nach rechts abzubiegen. Boah ich hoffe ich habe das jetzt verständlich -- weil ihm der rote im weg steht. die grünen dürfen nicht fahren, weil der blaue vorfahrt hat. und dann? ^^ Dann muss sich -


rechtlich
Bekommen nicht genügend TV Sender rein.

aufgrund der Baulichen Veranlagung der Wohnung ist es notwendig für das Fernsehen auf andere Mittel auszuweichen


strafzettel
Wie lange bleibt es bei einer Verwarnung?

- sie die Häufung von Verwarnungen verfolgt. Im Verkehrsrecht gilt: Wer fortgesetzt leichtere Ordnungswidrigkeiten begeht, -