Rechtswirksamkeit einzugsermächtigung

Ist eine Einzugsermächtigung eines Kontoinhabers über den Tod hinaus wirksam? Kann diese nur von der gesamten Erbengemeinschaft widerrufen werden oder können einzelne Miterben widerrufen?

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Rechtswirksamkeit der Einzugsermächtigung?

Praxisgerecht: Ein Miterbe widerruft "im Auftrag der Erbengemeinschaft". Voraussetzung ist natürlich, dass auch der der Ermächtigung zugrunde liegende Vertrag gekündigt wurde.
In vielen Fällen braucht es keinen Widerruf: Wenn eine Bank vom Tode des Kontoinhabers erfährt, führt sie nur noch Zahlungen aus, die z.B. für Begräbniskosten oder noch zu erfüllende Restmietzeit des Toten zu leisten sind. Andere Verfügungen weist sie von sich aus zurück, bis die rechtliche Verpflichtung nachgewiesen wird.
Üblich: Wenn Vertragspartner von einem Todesfall erfahren, lassen sie in der Regel sofortige Kündigungen zu


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