Notariell erstelltes berliner testament überlebenden ehepartner nacherben geändert werden

Erben des zuerst Verstorbenen sind zwei Kinder aus erster Ehe; Erbin der Ehefrau war ursprünglich eine Nichte, die 2009 im Testament durch einen anderen Erben „ausgetauscht“ wurde. Die Bank verweigert nun, nach dem Tod der Ehefrau, bis auf weiteres die Auszahlung des gesamten Erbes und will die Gültigkeit dieser Änderung prüfen lassen. Bitte nur fundierte Antworten! -! Bildquelle: http://www.finanztipps-kompakt.de/wp-content/uploads/Erbschaft-438x270.jpg

15 Antworten zur Frage

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Darf ein notariell erstelltes Berliner Testament vom überlebenden Ehepartner, bezüglich der Nacherben, auch notariell geändert werden?

Der wichtigste Passus ist:
Man kann im Berliner Testament eine ausdrückliche Ermächtigung zur Abänderung der wechselseitigen Verfügung festhalten. Sie besagt, dass der überlebende Partner die Schluss-Erben oder Vermächtnisse auf den Schluss-Erbfall abändern kann. Diese Freistellungsklausel muss aber im Testament stehen.
Ist das nicht der Fall, kann der Überlebende das Tetament nicht mehr
einseitig ändern.
Notariell erstelltes berliner testament überlebenden ehepartner nacherben geändert werden
Das endgültige "Zauberwort" heißt "Bindungswirkung" und DIE kann unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden.
nochmal für den hervorragenden Hinweis.
Schön, dass ich Dir auch mal helfen konnte.
Nanana, stell mal dein Licht nicht unter den Scheffel
Das Berliner Testament kann nicht generell vom Überlebenden abgeändert werden.
Zuerst muss es erfüllt werden, danach kann der/die Überlebende ein eigenes Testament aufsetzen.
Gute Frage beobachte mal die Frage weiter
Liebe Aquana,
lies Dir bitte mal folgenden Artikel durch, hier ist das Berliner Testament
ausreichend erklärt. Es gibt Vor- und Nachteile - ob es ein Notar beurkundet hat ist nebensächlich.
Berliner Testament - Erbrecht-heute.de
Stritter & Partner GbR - Rechtsanwälte - Das Testament
erst einmal ihr beiden; melde mich später nochmal.
Liebe Aquana,
ich würde Dir gerne weiterhelfen, wenn ich könnte, habe aber keinen blassen Schimmer bez. einer Antwort zu Deiner Frage!
Aber vielleicht hilft Dir dieser Link etwas?
Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zum Berliner Testament
Das Berliner Testament | Rentner-Netzwerk
liebe Jin-Jin!
Klüger bin ich leider immer noch nicht., Juristendeutsch. *seufz
Sehr gerne, liebe Aquana!
Aber oh weh. Juristendeutsch ist auch für mich eine Hürde! *krächz
Das ist es, gigglchen, nach dem ich gesucht habe. DAS bringt mich weiter,.
Nach oben damit
Also - ich bin RAUS!
Scheinbar stochern sich hier die User per PN Infos zu, die unsereins ja logischerweise garnicht wissen kann.
Kein Wunder also, dass man dann nie das SCHWARZE triff.
Du lagst schon mit deiner ersten Antwort falsch, weil sie nicht meine Frage beantwortete.
Derartige private Infos schicke ich NIEMANDEM als PN
Meine Antwort stammt aus praktischer Erfahrung mit dem Problem, mein Vater und seine 2. Frau hatten eins aufgesetzt. Wenn ich das Erbe nicht bis zu ihrem Tod zurückgestellt hätte, hätte sie es erst erfüllen müssen - danach hätte sie es ändern können. Na gut.


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