Rechtsfrage ebay gewerbe anmelden trotz einmaliger aktion
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Rechtsfrage - bei eBay Gewerbe anmelden trotz einmaliger Aktion?
Steuerrechtlich ist man ein Gewerbetreibender, wenn man selbstständig nachhaltig tätig ist und eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Das Wort "nachhaltig" wird von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich definiert. In deinem Fall würde ich sagen, dass du kein Gewerbe anmelden musst. Ich würde nicht beim Finanzamt / bei der Stadt anrufen, damit würdest du nur schlafende Hunde wecken. Das Finanzamt durchsucht Ebay zwar, aber selbst wenn ihnen was auffällt, sehen sie ja, dass du nach den vierzig Teilen nichts weiteres verkauft hast.
Sollte das Finanzamt trotzdem auf die Einnahmen bestehen , wird der Einkommensteuerbescheid einfach nachträglich geändert. Das geht ohne Probleme.
für die Antwort, das ist genau das was ich hösen wollte
Nun, ich habe am Freitag beim Finantamt angerufen, und die haben mir bestätigt, dass das im privaten Rahmen fällt!
Auf der anderen Seite wurde ich in den eBay Foren regelrecht zertreten! Nun ich verschärbel das Zeugs weil ich selbst nicht damit anfangen kann, außerdem sind sie ein Geschenk und Vorsteuer wurde auch bezahlt! Problematisch ist, dass die Waren in eBay wirklich gewinnbringend versteigert werden
Tückisch, tückisch, das könnte schon sein. Aber ruf doch einfach dein zuständiges Finanzamt an, die können dir genau sagen, wie die das sehen.
Wobei es vermutlich am einfachsten wäre, wenn dein Bekannter das selber macht; er dürfte ja schon ein Gewerbe haben.
Soweit ich weiß ja da es sich nicht um den Wiederverkauf selber benutzter Güter handelt. Die zuständige Stelle bei der Stadt kann Dir da auskunft geben.