Rechtsanspruch absage begründung bewerbung

Gerüchteweise habe ich gehört, dass ein Rechtsanspruch auf eine Begründung besteht, wenn man von einem potentiellen Arbeitgeber eine Absage bekommt, stimmt das?

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Rechtsanspruch auf Absage-Begründung bei einer Bewerbung

Ergänzend zu dem Kommentar von "berlinerpflanze":
ich muss keine Begründung im Sinne einer Rechtfertigung schreiben.
Es gilt lediglich, dass ich jemanden, der bessere fachliche Voraussetzungen für die gleiche Stelle hatte, nicht ablehnen darf, weil er (Fauxpax -->) z.B. weiblich ist.
Aber höfliche Umschreibungen lassen sich ja immer finden - man muss dem Kind nur den richtigen Namen geben, damit's juristisch nicht angreifbar ist.
Wobei das schon richtig krass ist, dass das nicht auch umgekehrt gilt.
Wenn ein Mann sich in einem reinen Frauenberuf bewirbt, dann steht da trotzdem, dass Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt genommen werden.
Ich bin gespannt, wann da mal ein Mann gegen klagt.
Du hast ja recht - ich vertrete ja auch nicht meine Meinung und mein Rechtsempfinden, sondern nur die Art und Weise, wie's in Deutschland "juristisch sauber" üblicherweise gehandhabt wird.
Es haben schon genug Männer geklagt Vor allem haben sich einige ältere Semester erlaubt sich auf Stellen auf "Ausbildungsniveau" zu bewerben, wo es klar war, dass man sie aufgrund des Alters ablehnen würde.tja, kurz nach Einführung des AGG war das noch möglich sich so einen kleinen Zusatzverdienst zu "verdienen"
Persönlich finde ich es halt auch schade, dass man dem Bewerber nicht die Chance geben kann an seinen Schwächen zu arbeiten oder wenn er aufgrund "diskriminierender" Gründe abgelehnt werden "muss" vorgaukelt, dass er fachlich nicht kompetent genug gewesen sei und damit ggf. sein Selbstwertgefühl-/bewusstsein schwächt. Gerade bei Schülern, die sich um einen Ausbildungsplatz bemühen und ggf. dutzende Bewerbungsgespräche führen müssen, finde ich so etwas dramatisch; gleiches gilt vor allem auch für die "Zielgruppe" 50+.
Gleichbehandlung: Absagen ohne Begründung - FOCUS Online
Gleichbehandlungsgesetz: Mehr Rechte für Bewerber - FOCUS Online
Ich hab mir die Artikel durchgelesen. Von einer Pflicht zur Begründung der Absage habe ich da jetzt aber nichts gelesen.
Ganz im Gegentieil, durch das AGG werden keine Begründungen mehr gegeben, da ja sonst die Gefahr verklagt zu werden besteht.