Rechtliche situation bundestrojaner ausland
Angenommen, Person X ist Opfer des Bundestrojaners geworden. Aber Person X macht jetzt drei Wochen lang Urlaub in. na sagen wir mal Simbabwe. Aber seinen Laptop nimmt er mit, und Internet hat er dort auch. Darf das BKA dennoch noch den Trojaner benutzen, solange er in Simbabwe ist? Das ist doch außerhalb des Zuständigkeitsbereiches.
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