Rechtliche lage wie sieht genau aus

Hallo und Guten Morgen alle, wenn ein Pächter einen Vertrag kündigt, weil er zum einen kein betriebsbereites Objekt übernimmt und zum anderen der Verpächter nur Ansprüche stellt.es wegen der Kündigung zu einem gerichtlichen Vergleich kommt, in dem man den Pächter zum Monatsende aus dem Pachtvertrag entlässt.darf der Verpächter dann vor Ablauf des Pachtverhältnises ohne Einwilligung und Kenntnis des Pächters die Räumlichkeiten für eine geladene Gesellschaft nutzen? Was für ein Satzbau.aber besser geht´s nicht, wenn es kein Roman werden soll.

18 Antworten zur Frage

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Rechtliche Lage. wie sieht das genau aus?

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alpha-weibchen, ich schau mir es gleich an.
Hab diese Frage bewußt hier gestellt, weil ich glaube, das hier sicher auch User vertreten sind, die mir zu dieser Frage etwas sagen können.
Ne Meinung oder Halbwissen, von denen ich nichts halte, wenn Fakten ANGEFÜHRT WERDEN MÜSSEN und gerade in spezieller Rechtslage.
Dort wird dir aber tatsächlich kurz, knapp, präzise geantwortet, sollst es zwar nicht als "rechtsverbindlich" sehen aber du hast dann eine Ahnung, in welche Richtung der Rechtsweg geht.
Ich halte das Forum deshalb für seriös und einen guten Tip.
Selbstverständlich nicht.
Nicht vor Ablauf des Pachtverhältnisses.
Guten Morgen Heini
wir sind auch alle Deiner Meinung.
Wie sicher bist Du Dir?
.ich würde es vergleichen, mit einer gemieteten Wohnung.wenn der Vermieter die Wohnung des Mieters nutzt für Feierlichkeiten, wenn der Mieter für längere Zeit nicht zu Hause ist.
Hallo Mima, guten Morgen.
Ganz genau so ist es.
Mit der Pacht erlangt der Pächter das uneingeschränkte Hausrecht.
Der Pächter hat dann dort ohne Erlaubnis des Pächters nichts verloren.
Heini.
dann hätte sich der Verpächter ja selbst ein Ei ins Nest gelegt.
also bestünde ´ne Chance für den Pächter, das der Vergleich null und nichtig werden könnte?
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Das eine ist ein gültiger gerichtlicher Vergleich, das andere ist Hausfriedensbruch.
Grundsätzlicht nicht.
Denn so lange der Pachtvertrag noch besteht, besteht auch das alleinige Nutzungsrecht durch den Pächter.
Es sei' - der Pachtvertrag an sich oder aber
- der gerichtliche Vergleich
beinhalten einen Passus, der dem Verpächter dies gestatten würde.
Anlässlich Deines Kommi' ergänze ich hier mal noch:
Er begeht Hausfriedensbruch - und er
- nimmt dem Pächter die Möglichkeit, die Pachtsache selber zu nutzen
- nimmt wiederum selbst Pachtleistungen in Anspruch
Dies kann der Pächter ihm wiederum in Rechnung stellen.
Ersteres über Schadenersatz.
Das Zweite mittels besagter normaler Rechnung.
Wichtig für den Pächter ist jedoch,
diese Nichtduldung dem Verpächter nachweislich unverzüglich anzuzeigen,
da ansonsten davon ausgegangen werden kann,
dass er diese ungefragte Nutzung trotzdem stillschweigend duldete, ergo dem zustimmte.
Eye
Absprachen in die Richtung gibt es keine.also begeht der Vermieter Hausfriedensbruch.
GlG an Dich, mima
notfalls die Polizei rufen, die dem ein Ende bereitet.
Ja, selbstverständlich.
Einen besseren Nachweis der Nichtduldung gibt es nicht.
Nein, bis zum Ende der Pachtdauer ist Pächter Inhaber aller Rechte und Pflichten - dazu gehört natürlich auch die alleinige und uneingeschrnänkte Nutzung des Pachtobjekts -
- Durch seine Handlungsweise hat der Verpächter das Pachtobjekt
widerrechtlich in Besitz genommen und die Rechte des Pächter unerlaubt
eingeschränkt - In der Regel führt das zu einem entsprechenden Schadens-
ersatzanspruch in Form der Minderung des zu entrichtenden Pachtzinses
.und eventuell ist der Vergleich hinfällig und der noch derzeitige Pächter hätte eine Chance, vollkommen frei aus der Sache zu kommen.oder? Auf jeden Fall nicht stillschweigend hinnehmen
Ja, das ist eine eklatante Vertragsverletzung, die man nicht
stillschweigend hinnehmen sollte - Und wenn durch das Fehlverfahlten
des Verpächters eine neue Verhandlungsposition gegeben ist, die
Eure Position vermutlich noch stärken könnte, umso besser
nochmal.dann auf jeden Fall den Anwalt informieren, ggf. Fotos /Video als Beweis liefern.noch in der Widerrufsfrist
Guten Morgen, liebe mima und habe ein schönes Wochenende


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