Ratenkauf welcher jugendlichen gestartet wird rechtsgültig
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Ratenkauf, welcher der Jugendlichen gestartet wird, rechtsgültig?
Jugendliche unter 18 dürfen keinen Kaufvertrag abschließen, der den Wert des Taschengeldes überschreitet. Auch ein Ratenkauf ist nur mit der schriftlichen Genehmigung der Eltern möglich. Also ist kein Kaufvertrag zustande gekommen und folglich hat das Unternehmen Pech gehabt und kann das Geld abschreiben.
Also kann uns das Unternehmen gar nichts?
Das ist nämlich eine schwierige Situation für uns, da die offene Rechnung noch 2000€ beträgt.
Außerdem ist das Produkt, das mein Sohn gekauft hat, nicht mehr zurückgebbar
Genau, das Unternehmen hätte den Vertrag nicht mit eurem Sohn abschließen dürfen. Und ohne gültigen Kaufvertrag keine Kohle.
Falls das Unternehmen auf die grobe Art daher kommt, kannst du auf Betrugsversuch und Nötigung klagen, denn wenn der Vertragsabschluss nicht möglich ist, kann man ihn auch mit Androhung des Rechtsweges nicht durchsetzen.
Habe das zwar als Kommentar auf eine obige Antwort eigestellt, aber ich setz es jetzt doch noch unter die Antworten rein, weil ich es als wichtig ansehe:
Falls das Unternehmen auf die grobe Art daher kommt, kannst du auf Betrugsversuch und Nötigung klagen, denn wenn der Vertragsabschluss nicht möglich ist, kann man ihn auch mit Androhung des Rechtsweges nicht durchsetzen.
als privatmensch alleine steht man aber nicht gut da gegen eine große Firma
das ist ein scharfer Schuss vor den Bug, falls die Androhung des Rechtswegs eintrudelt und zeigt, dass man sich nicht ins Bockshorn jagen lässt.
Der einzige, der möglicherweise einen Betrugsversuch bisher unternommen hat, ist der minderjährige Sohn. Insofern ist "auf kleiner Flamme köcheln" der bessere Weg als "scharfe Schüsse".
diesbezüglich kann man davon aus gehen, dass Sohnemann weniger in rechtlichen Dingen bewandert ist, als eine Firma, die das Business gewerbsmässig betreibt. Naivität und Jugend ist eine recht gute Ausgangslange in einem Prozess. Bloss keine falsche Bescheidenheit
Verträge, die mit Geschäftsunfähigen geschlossen wurden, sind nichtig. Das BGB schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners, sondern gewährt dem Schutz des Geschäftsunfähigen bzw. beschränkt Geschäftsfähigen Vorrang vor dem des Rechtsverkehrs. Denkbar wäre ein Anspruch des anderen "Vertrags"partners aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. §§ 812 I 1 Fall 1, 818 II BGB.
- erhaltene Ware oder Geld müssten jeweils zurück gegeben werden -
- Dies kann ein Problem sein, wenn der Geschäftsunfähige den Gegenstand des nichtigen Vertrags nicht mehr besitzt, z.B. weil dieser verloren gegangen ist, gestohlen wurde oder verbraucht wurde. Er ist nicht mehr bereichert, eine Rückgabe nach § 818 Abs. 3 BGB ist dann ausgeschlossen -
Unwirksamkeit – Wikipedia
Minderjährige dürfen keine Ratenkäufe tätigen - Ratenzahlungen sind keinesfalls durch den § 110 BGB gedeckt. Insofern liegt kein gültiger Kaufvertrag vor. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Bezahlung, aber einen Rückgabeanspruch auf die Ware, da durch den ungültigen Kaufvertrag auch kein rechtsgültiger Eigentumsübergang erfolgt war.
Zu prüfen bliebe allerdings auch, ob die Eltern von dem Vertrag wussten und stillschweigend durch konkludentes Handeln zugestimmt haben.
Im Gegenzug könnte aber der Verkäufer wegen falscher Altersangaben eine Betrugsanzeige stellen, da diese Angaben zur Erlangung eines Vorteils dienten, der auf andere Weise nicht hätte erreicht werden können. Allerdings wäre hier noch zu prüfen, ob Dein Sohn beim Abschluss des Geschäftes bereits darauf aus war, sich einen betrügerischen Vermögensvorteil zu verschaffen oder ob er hinterher lediglich nicht mehr weiterzahlen konnte. Strafmündig sind Jugendliche ab 14 Jahren; es könnte daher strafrechtliche Relevanz haben.
Einfach den Kopf in den Sand stecken mit dem Hintergedanken, der Kaufvertrag war ja sowieso ungültig, wäre sicherlich der falsche Weg, um aus der Misere herauszukommen. Die Gegenseite verfügt sicherlich über genügend Rechtskenntnisse und -anwälte, um nicht einfach auf einen Schuldbetrag von 2000 € zu verzichten. Im Rahmen der "Chancengleichheit" sollte wirklich ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt erfolgen.
Mein Tipp : Rechtsanwalt aufsuchen , die Kosten für einen Beratungstermin sind in D frei aushandelbar und nicht so hoch wie man denkt.
Selbst wenn der Vertrag wie es so schön heißt , schwebend unwirksam ist , und keine Unterschrift der Eltern nachgeliefert wird , muß die Ware jedoch ersetzt werden.
in diesem Fall ist also die Frage : Was ist besser : bezahlen oder die Ware selbst neu herbeischaffen.
Da dein Sohn unter 18 Jahre alt ist, war dieser Ratenvertrag ungültig.
Der kann einfach storniert werden.
Dann muss das, was dein Sohn gekauft hat, wieder zurück gegeben werden.
Hat er sein Alter falsch angegeben oder haben die Eltern unterschrieben?