Ratengeschäfte dauerschuldverhältnisse minderjährigen

Laut § 110 muss ja die Leistung bewirkt werden, d.h. Ratengeschäfte, Mietverträge, Abos etc. sind ja nicht in diesem § miteingeschlossen. Wie ist es aber wenn die Eltern zu einem Mietvertrag zustimmen. Hierzu folgender Fall: Die 16–jährige Paula hat die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor erworben und mit Gestattung! ihrer Eltern einen Elektroscooter dieser Fahrzeugklasse beim Zweiradhändler Toni Meng zum Preis von 50,– € monatlich Für eure Antwort

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Ratengeschäfte / Dauerschuldverhältnisse bei Minderjährigen

EDIT: Sorry ich hab das letzte / und wichtigste Wort vergessen, sie MIETET den Elektroroller
Kinder und Jugendliche dürfen keine Ratengeschäfte abschließen. Wenn die Eltern ihre Zustimmung geben müssen sie gegenbenfalls dafür aufkommen. Ist doch klar oder?
Für mich geht aus Deiner Frage nicht eindeutig hervor, ob Pauls den Scooter nun über einen Ratenkredit des Händlers kauft oder ob sie ihn mietet, ich gehe jetzt mal vom Ratenkauf aus:.
"Ein Vertrag kann allerdings trotz einer Zustimmung unwirksam sein. Das Gesetz sieht in besonderen Fällen die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zu dem angestrebten Vertrag vor. Dies sind insbesondere Kreditverträge, sowie Versicherungs- und Bausparverträge mit langen Laufzeiten, da eine erhebliche Bindung an diese Verträge erfolgt und besondere Rechte und Pflichten hieraus resultieren."
aus: Minderjährige und Verträge Vertragsrecht 123recht.net
Ein Electroscooter kostet meines Wissens so um die 1.000 €. Paula müsste also ohne Zinsen bereits 20 Monate lang den Kredit abstottern. Soweit ich mich noch an meine kaufmännische Ausbildung 2004 erinnere und im Zusammenhang mit dem Link ist dieser Vertrag wohl trotz der Zustimmung der Eltern nichtig. Er hätte der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedurft.
Etwas anderes wäre es, wenn die Eltern den Ratenvertrag abschließen und Paula ihnen monatlich das Geld für die Raten gibt. Dann wäre daran nichts auszusetzen.