Probleme rechnung rwe

Kann mir einer bei folgendem Problem helfen? Kürzlich erhielt ich eine Rechnug der RWE für Gas über ca. 400 Euro. Dieser Betrag sollte für das Jahr 2007 bezahlt werden, obwohl Abschlagzahlungen im Jahr 2007 in noch größerer Höhe bereits gezahlt wurden. Die telefonische Begründung für diese neue RE von der RWE war, dass die Abschlagszahlungen bereits für alte Rechnungen verwendet wurden! Jedoch wurde Anfang diesen Jahres auf meine Anfrage hin eine Kontoübersicht zugeschickt, in der Forderungen und Zahlungen absolut identisch waren. Nun sind diese es aber nicht mehr und 400 Euro plötzlich noch offen! Nach weiterer Fehlersuche habe ich telefonisch bei der RWE erfahren, dass Anfang 2004 rückwirkend mein Verbrauch geschätzt wurde. Dieser wurde auf 15.000 kWh geschätzt! Verbrauch danach war immer ca. 5.000 kWh! Nun möchte ich bei der RWE Widerspruch zu der Rechnung/ Schätzung von Anfang 2004 einlegen. Die Frage ist, ob die Rechnung aber bereits verjährt ist. Wobei ich den "Fehler" ja erst jetzt festgestellt habe.

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Probleme mit einer Rechnung der RWE

Generell müssen Rechnungen bei Beispielsweise Betriebkostenabrechnungen bis spätestens 31.12. des Folgejahres dem kunden zugestellt werden, da diese sonst verjährt.
Ich empfehle Dir, Dich mit dem kompletten Belegen mich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Forderung und Abschlagszahlung sollten identisch sein, die Differenz wird dann ja über den tatsächlichen Verbrauch gerechnet und ggf. muss nachgezahlt werden bzw. es gibt eine Erstattung.
Ich würde auch zur Verbraucherzentrale gehen.
Hast du dich den nicht bei Einzug in die Wohnung bei der RWE angemeldet? Da muss man doch bereits den Zählerstand angeben. Gibts den kein Einzugsprotokoll in die Wohnung? Auch da stehen meistens die Zählerstände drauf.
Ich finde ja die Praxis mit der Schätzung mehr als fragwürdig - insbesondere, da du in den nachfolgenden Jahren eindeutig weniger verbraucht hast. Nichts gegen die Schätzung an sich - aber wann wurde denn dieser Zähler das letzte mal vor dir ordnungsgemäß abgerechnet? Die können doch nur abrechnen, was auf dem Zähler steht - vom deinem Einzug aus gerechnet bis zu deiner Ersten Zählerstandsmeldung. Und diese 15000 kw müssen ja irgendwie angefallen sein.
Wie gesagt - ich würde mich definitiv bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Die 15.000 kw als Schätzung halte ich für überhaupt nicht gerechtfertigt angesichts der Zählerwerte aus den folgenden Jahren.


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