Privatinsolvenz bankkonto

habe eine frage zur Privat bzw. Verbraucherinsolvenz. Wird mein Bankkonto in der Wohlverhaltensperiode also in den 6 JAHREN gepfändet, so das ich keinen zugriff auf mein Bankkonto, am Automaten , überweisungen etc machen kann? Oder kann ich nach wievor alles machen , dass was ich zuviel verdiene dem Treuhänder halt normal überweisen? Ich freue mich auf eure Antworten. Fabian

7 Antworten zur Frage

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Privatinsolvenz und Bankkonto

kannst ganz normal weiterleben.
wie gesagt nur keine neue schulden und alles was zuviel ist, wird gepfändet.
wer sollte das auch überwachen?
Sobald die Privat-Insolvenz läuft gibt es eh keine Gläubiger die pfänden wollen?
Warum auch? Sie kriegen ihren Anteil doch dann mtl. von der Schuldnerberatung, die deinen pfändbaren Teil "verteilt
Wie holt sich der Treuhänder / die Schuldenberatung den pfändbaren teil? Muss ich dies an den überweisen oder wie läuft das?
Vielen lieben Dank für alle antworten bis jetzt.
Beste
Selbstverständlich! Mtl. einen festen, unbeweglichen Teil was du vorab vereinbart hast.
Unbeweglich meine ich: Egal was du mtl. tatsächlich bekommen hast - die Überweisung MUSS immer pünktlich in der vereinbarten Höhe überwiesen werden.
Und der Treuhänder verteilt das dann nach einem festen Verteilungsschlüssel. - ebenfalls alles vorab mit den Gläubigern vereinbart und gut is!
Ab da will kein Mensch mehr was von deinem Konto! Wer?
okay, bin sehr erleichert das du und andere dies genau wissen und ich normal dann weiterleben kann.
Du schriebst: "Wird mein Bankkonto in der Wohlverhaltensperiode also in den 6 JAHREN gepfändet, so das ich keinen zugriff auf mein Bankkonto, am Automaten , überweisungen etc machen kann?"
Nein. Du hast Zugriff auf Dein Konto, allerdings, und dies ist das Unangenehme, meist ohne Dispo. Dies bedeutet, wenn das Konto auf Null ist und das Monatsende noch nicht in Sicht, bekommst Du ein Problem. Gepfändet werden darf nicht mehr.
"Oder kann ich nach wievor alles machen , dass was ich zuviel verdiene dem Treuhänder halt normal überweisen?"
1. Es gibt eine Pfändungstabelle. In dieser steht konkret, wie viel der jeweiligen Familien/Singlekonstellation max. übrig bleibt. Der Rest muss abgeführt werden.
2. Entgegen der landläufigen Meinung darfst Du sogar neue Schulden machen. Ein Beispiel: Du entscheidest Dich, eine anerkannte Fortbildung zu machen und stellst einen Antrag auf Meisterbafög. Das sieht vor, Dir für die Dauer eine Kombination aus einem Darlehn und einem nicht zurückzahlbaren Zuschuß zur Verfügung zu stellen. Wird der Antrag positiv bewertet, erhälst Du das Darlehn und machst genau in dem Moment erneut Schulden. Unabhängig davon, ob dies eine gute Idee ist, ist es ganz legal möglich.
Wenn Du eine seriöse Schuldenberatung suchst, bist Du sicherlich mit der Firma Insosoft gut beraten. Aus unserem Freundeskreis hat es eine Familie getroffen und sie wurde an Insosoft weitervermittelt und hat sehr gute Erfahrungen gemacht. Vielleicht hast Du mal im WDR die Sendung Requardt hilft! gesehen, Insosoft ist seine Firma.
Solltest Du Insolvenz anmelden müssen, kontaktiere schnellstens eine Schuldnerberatung. Wichtig vor allem ist, das viele schwarze Schafe für die Insolvenzabwicklung sehr viel Geld von Dir haben wollen. Dies ist absolut unseriös. Frage mal bei Insosoft nach, ide haben, soweit ich gehört habe, einen minimalen Satz.
Viel Glück
Ich habe mit Insosoft nichts zu tun, sondern nur das Drama unserer Freunde erlebt, als Sie in ihrer Verzweiflung einem schwarzen Schaf in die Hände fielen.
Vielen für deine Antwort du hast mir sehr offen alles berichtet, wie es in der Inso aussieht.
beste


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