Polizei durchsuchungsbefehl vorm haus stehen lassen anwalt ist

hiho ich habe leztens gehört, man kann die polizei trotz durchsuchungsbeschluss vorm haus stehen lassen, bis der anwalt eingetroffen ist. stimmt das, wenn ja wo steht das geschrieben? nicht, dass ich sowas fürchte, aber ich kann das nicht so wirkich glauben.

23 Antworten zur Frage

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Darf ich die polizei mit durchsuchungsbefehl vorm haus stehen lassen, bis mein anwalt da ist?

mal angenommen, man wartet dann, bis der anwalt da ist, muss man dann die ganze zeit beiden polizisten warten?
sonst wäre das ja schwachsinn, wenn man wieder ins haus darf.
§ 31 PolG Betreten und Durchsuchung von Wohnungen - dejure.org
Gegen die Entscheidung des Gerichts findet die Beschwerde statt;
die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Eine die Durchsuchung anordnende Entscheidung des Gerichts bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Bekanntmachung an den Betroffenen.
Nein. Darfst du nicht. Dafür ist ein Durchsuchungsbefehl ja da, dass man eben KEINE Verzögerungen hat.
Ein Polizist.
Du hast meine Antwort gelesen? Dann erübrigt sich eigentlich jeglicher Kommentar auf die Ergänzung.
ja nur sagt mir der eine, man darf es. der nächste kommt, man darf es nicht.
deswegen meine ergänzung.
Ach so.
Ok. sehr witzige Begründung. Dann bist du hinterher wohl genau so schlau, wie vorher.
deswegen wollte ich ja auch wissen, wo es steht
Es steht nirgends geschrieben, dass man eine Durchsuchung "aufhalten" kann. Weil es nicht so ist
Doch denn sie weisen dich ja gleich zu Beginn drauf hin das Sie einen Rechtsanwalt hinzusiehen können.
Wenn es eine saubere Hausdurchsuchung ist.
Na ich habe oben gelsen "Das sie nicht begeistert davon sind"
das ist vollkommen egal
wenn man das Recht hat einen Anwalt hinzuzuziehen dann müßen sie warten
die können ja die Wohnung betretten aber sie müßen mit der Durchsuchung warten bis der Antwalt da ist.
Wenn nicht und sie fangen ohne an dann kann man dagegen angehen.
Das ist meist bei schlampigen Durchsuchungen der Fall denn Sie müßen ein über die Rechte belehren das machen die ja gleich zu Beginn im Normalfall.
Ja anwesend muß man sein man kann ja nicht einfach weggehen Ruhe bewahren
Ergänzung
Kanzlei für IT-Recht - Regensburg - Anwaltskanzlei Baron v. Hohenhau - Rechtsanwalt
Ich kann nur mutmaßen richtige Auskunft wird dir nur ein Rechtsanwalt geben können.
Ich denke mal das kommt auch auf die jeweilige Situation an warum die eine Hausdurchsuchung machen wenn Gefahr im Verzug ist bzw Bomben,Kinderschäder etc dann könne sie eventuell auch gleich zuschlagen.
Ja also dort steht es schwarz auf weiß sie müßen warten bis der Anwalt eintrifft
ja sowas extremes meine ich nicht.
halt so "kleinere" straftaten
Darfst du nicht.
Hier gibt es einen sehr interessanten Beitrag darüber was man bei einer Hausdurchsuchung alles für Rechte hat:

Schweigerecht bei einer Hausdurchsuchung 1/7 - YouTube
Du darfst dich zum Beispiel frei bewegen auch wenn viele Beamte verlangen man solle sich still in eine Ecke setzen. Außerdem hast du ein Recht darauf den Durchsuchungsbescheid zu sehen und die Namen der Beamten zu erfragen, um mal zwei der wichtigsten Rechte zu nennen.
Du kannst aber keine Hausdurchsuchung ablehnen oder die Beamten einfach nicht reinlassen, obwohl es wohl ein Versuch wert ist und ich denke dass du dich nicht strafbar dabei machst. Allerdings solltest dus wohl lieber machen wenn du nicht ne kaputte Tür willst! Deutschland ist ein elendiger Überwachungsstaat. Wegen was für Kleinigkeiten teilweise deine Würde mit Füßen getreten wird. erschreckend
Wenn du noch irgendwelche Fragen hast schreib mich einfach an. Ich bin bestens informiert weil ich mich schon lange mit der Thematik beschäftige
Was hat das mit "Überwachungsstaat" zu tun, wenn die Durchsuchung richterlich genehmigt wird? Dass bei schwerwiegendem Verdacht oft nur eine Durchsuchung Beweismittel zutage bringt, ist offensichtlich. Dass ein Verdacht sich auch mal in Luft auflöst, ändert daran nichts. Ebenso wenig, wie dass ein zunächst Verdächtiger auch mal U-Haft erleiden und bei Fehlalarm entlassen werden muss.
Stasi- und Gestapo-Hausdurchsuchungen waren von anderer Qualität.
Glaub mir, ich bin Profi auf dem Gebiet und weiß genauestens bescheid und ich sehen das nunmal so.
Es geht nicht um Hausdurchsuchungen allgemein. Wenn jemand zum Beispiel jemand verdächtigt wird gemordet oder eine Bank überfallen zu haben, ist es selbstverständlich.
In den meisten Fällen ist es aber völlig übertrieben. Zum Beispiel wenn wegen ein paar Gramm Weed völliges Chaos entsteht und man noch zusätzlich die Kosten für eine aufgebrochene Tür zahlen muss.
Oder wenn man etwas illegal downloadet und nur deswegen der PC mitgenommen wird, sämtliche private Daten abgefragt werden und man diesen entweder nie wieder sieht oder erst nach einem Jahr.
Da werden die Menschenrechte und die Privatsphäre mit den Füßen getreten!
Das muss man nicht so sehen, kann man aber! Zuminderst wenn man ein gebildeter, selbstreflektierender Mensch ist.
Moonquee: Dann wäre es nett gewesen, deine Aussage nicht so allgemein gehalten zu haben.
Natürlich lässt sich über "Schwere" eines Gesetzwidrigkeit trefflich diskutieren, aber die Justiz wägt nun mal nicht philosophisch ab.
hast schon recht, hätte ich noch dazu schreiben können
trotzdem ist die hausdurchsuchung wohl echt in den wenigsten fällen wirklich sinvoll.
bei den downloads zum beispiel: es spielt sowieso vor dem gericht eigentlich keine rolle was man auf dem pc hat, da nur die gespeicherte IP auf irgendwelchen Servern schon völlig ausreicht
und jetz denk mal drüber nach wie oft bei jemanden die bullen wegen illegalen downloads einreiten und wie oft wegen irgendwelchen schwereren gesetzeswiedrigkeiten?
nur eins von vielen beispielen.
in den meisten fällen von kleineren straftaten ist nunmal die persönliche privatsphäre eines menschen wesentlich wichtiger als das interesse der öffentlichkeit an diesem "fall"
wie das unser staat sieht ist was anderes. der sieht vieles komplett falsch und anders als ein großteil seiner bürger
öffentliches Interesse liegt bei Offizialdelikten vor
Offizialdelikt
Bei einem Offizialdelikt ist die Justiz und Polizei verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, sobald sie von einem Delikt erfährt. Die Betroffene sowie Drittpersonen können Anzeige erstatten. Weil die Verpflichtung besteht, von Amtes wegen ein Verfahren einzuleiten, kann eine solche Anzeige auch nicht zurückgezogen werden.
Offizialdelikte sind z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und seit dem 1.April 2004 physische und sexuelle Gewalt und wiederholte Drohung in Ehe und Partnerschaft.
frauenberatung: sexuelle gewalt
Die Polizei wird das nicht mit dir diskutieren.
Durchsuchung – Wikipedia
Wenn Du dich der Maßnahme widersetzt, kannst Du auch festgesetzt werden. Die Staatsmacht kennt keine Späße oder Verzögerungen.


polizei
Warum tragen die Polizisten, die Angeklagte in den Gerichtsaal begleiten, Sturmhauben?

- Polizisten nicht bekannt werden.Ob das immer erforderlich ist, Richter und Staatsanwälte sitzen da ja auch ohne Maske -- Medien. Deshalb kann ich nur im Allgemeinen vermuten: Die Polizeiführung achtet bei ihren Entscheidungen eher auf Vorsicht -


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- Gegenzeichnung versandten Vertragsexemplares vorlegen kannst. Das ist doch mal eine richtige Antwort.! ^^ Ja. Wenn Du keine Kopie -


anwalt
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- Fall ist wichtig, dass du einen Fachanwalt für Familienrecht nimmst. Schau mal unter anderem hier: http://anwaltsuche. -- Raum Bühl ? Kennt jemand einen? Streitwerd: Größeres Haus + Geld Wir brauchen schnell eine Antwort, da innherhalb -