Pilzgerichte man angeblich nicht aufwärmen gilt champignon rahmsosse gulasch pilzen
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Pilzgerichte soll man ja angeblich nicht aufwärmen. Gilt das auch für Champignon - Rahmsosse oder Gulasch mit Pilzen?
Pilze: Aufwärmen schadet nicht
Pilze zählen zu den leicht verderblichen Lebensmitteln. Aus diesem Grund wurde früher vermutet, dass aufgewärmte Pilzspeisen giftig wirken. Schnell war der Mythos entstanden: Reste von Pilzgerichten darf man nicht aufwärmen. Dieser Ratschlag ist jedoch überholt und stammt aus Zeiten, in denen es noch keinen Kühlschrank gab. Wenn Sie Pilze richtig zubereiten und lagern, können Sie diese ohne Weiteres am nächsten Tag aufgewärmt verzehren. Bereiten Sie die Pilze frisch zu, kühlen Sie das Pilzgericht nach der Zubereitung rasch ab und bewahren Sie die Reste maximal einen Tag bis höchstens zwei Tage bei ca. vier Grad Celsius im Kühlschrank auf. Achten Sie beim Aufwärmen darauf, dass Sie die Pilzspeise bei einer Mindesttemperatur von 70 Grad Celsius gut erhitzen – bitte das Gericht nur einmal und nicht mehrmals wieder aufwärmen. Das Pilzeiweiß ist nämlich sehr empfindlich. Bei erneutem Erwärmen könnte es zum Eiweißabbau durch Bakterien oder Pilzenzyme kommen. Übelkeit und Brechdurchfall sind mögliche Folgen davon. Gerichte mit rohen Pilzen sollten Sie nicht aufbewahren.
Pilze aufwärmen - Pilzgerichte | Nestlé Ernährungsstudio
Da du ja eine Menge Fertiggerichte mit Pilzen im gefrorenen Zustand bekommst, sollte sich deine Frage selbst beantwortet haben
Das ist alles relativ , kommt drauf an wie oft , in welchem Zeitabstand und wie das Gericht gelagert wird. Ja länger die Zeiträume, desto größer die Keimgefahr.
Diese "Weisheit" ist schon längst überholt.