Pfändungs überweisungsbeschluss was tun

ich habe heute einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten und bin ein wenig überfordert. Es ist ein Betrag den ich sofort zahlen kann und auch will. Aber was mache ich mit diesem Beschluss bzw. was passiert jetzt mit mir? Wird der geforderte Betrag automatisch von meinem Konto gepfändet? Oder muss ich ihn überweisen?

7 Antworten zur Frage

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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Was tun?

Klar will ich aktiv werden? Aber wie? Direkt beim Gerichtsvollzieher anrufen? Problem ist, dass ich das Beamtendeutsch nicht wirklich verstehe. Ich habe nur eine Abschrift erhalten, das Original ist direkt an meine Bank gegangen.
Eine Sache fällt mir noch ein: Ich nehme an, dass das Konto gesperrt ist und ich keine Überweisungen mehr tätigen kann, bzw. Lastschriften zurückgehen. Wie ist es mit Einzahlungen gehen die trotzdem noch auf mein Konto ein?
Die Bank nimmt dann den offenen Betrag X, zahlt den an den Gläubiger und das Konto ist wieder freigeschaltet?
nun MUSST du aktiv werden. ueberweis den betrag, dann ist da ruhe. sonst bekommst du besuch vom gerichtsvollzieher.
aktiv insofern, dass du den betrag ueberweist. fertig!
dann ist das ding vom tisch.
der gerichtsvollzieher kaeme ohne "einladung", wenn du die geforderte summe nicht ueberweist.
eingaenge laufen weiterhin auf dem konto ein. aber die bank befriedigt dann damit glaeubiger im verhaeltnis zu ihrem eingetragenen rang.
das solltest du unbedingt mit der bank besprechen
Die Rechtsabteilung Deiner Bank kontaktieren - Dein Konto wird nämlich zwischenzeitlich gesperrt sein. Die Zahlung läuft dann über diese Abteilung und der Gläubiger erhält Nachricht. Die Sperre wird anschließend aufgehoben.
Das Konto wird grundsätzlich für Abgänge gesperrt. Dein Gehalt oder anderweitige Eingänge werden verbucht und ja, nach Zahlung wird die Sperre gelöscht. Ruf am Montag die Rechtsabteilung der Bank an.
da dun icht mehr überweisen kannst,wirst du dich montag mit deiner bank zusammensetzen müssen.Du hast keine vefügungunggewalt über dein konto.die bank wird den pfändungsbetrag, sofern deckung vorhanden, überweisen.ende der vorstellung.sollte der betrag auf deinem konto nicht ausreichen wird man bis zur pfändungsfreigrenze dein geld einbehalten.die bank ist verpflichtet dir geld zum lebensunterhalt zu geben. also entspanne dich ein wenig. will dir aber vorhalten:solche dinge lässt man nicht schleifen, du hattest schon einen mahnbescheid. aber das ist dir bekannt.
der gerichtsvollzieher hat ja diesen beschluss an deine bank gegeben.denke aber wer hier ratschlage gibt sollte überlegen was er schreibt. unwissenheit ist nichts schlimmes,aber sie in die welt posaunen finde ich grausam.
grüsse