Personalbogen arbeitsvertrag angabe schwerbehinderung

Ist man verpflichtet, den Arbeitsgeber mitzuteilen, dass man selbst Schwerbehindert ist? (Angabe im "Personalbogen und Arbeitsvertrag geringfügig Beschäftigte

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Personalbogen, Arbeitsvertrag, Angabe von Schwerbehinderung

Als Mensch mit Behinderung, der als solcher anerkannt ist, hast du verschiedene Vorteile (im Gesetz heißen sie "Nachteilsausgleiche"), die dir helfen, mit dem Berufsleben besser zurecht zu kommen.
Und selbstverständlich bist du verpflichtet, den Umstand, als Schwerbehinderte anerkannt zu sein, deinem neuen Arbeitgeber mitzuteilen. Anderenfalls hättest du keinerlei Schutz , und der Arbeitgeber mutet dir vlt. Arbeiten zu, die du gar nicht machen darfst, ganz abgesehen von dem Vertrauensbruch.
Eine Krankheit zu verschweigen, ist dann nicht mehr möglich, wenn du die Schwerbehinderteneigenschaft anerkannt bekommen hast; schließlich hast du das ja selbst beantragt.
Nun ja, ich meine wenn die Firma für dich nicht ausgerichtet ist oder es Probleme geben kann dann würde ich das schon angeben.
Normal ist es so dass ich gar nichts angebe denn wenn eine Firma einen dann ohne "echten" Grund ablehnt wäre es "DISKRIMINIERUNG".
Die Frage ist halt was du hast bzw. ob das ein Grund ist die Arbeit schlechter zu erledigen.
Viele Firmen stellen bei gleicher Eignung bevorzugt Frauen/Behinderte ein.
Jeder ist sich zunächst mal selbst verpflichtet. Das heisst: Normalerweise müssen Fragen in Personalbogen wahrheitsgemäss angegeben werden. Wenn es nicht angegeben wird, weil dies vielleicht äusserlich oder geistig nicht bemerkbar ist, wird der Arbeitgeber eventuell einstellen, was er bei wahrheitsgemässer Angabe u. U. vielleicht nicht getan hätte. Er kriegt es aber auf jeden Fall später raus durch die ganze Vernetzung der Sozialsysteme. Manche Arbeitgeber stellen sogar bevorzugt Schwerbehinderte ein, bei gleicher Qualifikation, meist jedoch sind das öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, aber oft auch Firmen, welche die Quote erfüllen müssen, um keine Extraabgaben wegen Quotennichterfüllung leisten zu müssen. Viele schrecken davor zurück, weil sie einen Schwerbehinderten nur mit grössten Schwierigkeiten nochmal kündigen können. Bei einer geringfügigen Beschäftigung würde ich mir jedoch hier um Wahrheitsgehalt in dieser Sache keinen allzugrossen Kopf machen.