Frage arbeitsvertrag

vertragsstrafevereinbahrung steht bei mir im vertrag. in höhe von einem wochenbruttolohn zu zahlen bei vertragswidrigem verhalten. gilt das auch für fristlose kündigung? also wenn ich kündige

8 Antworten zur Frage

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Frage zu arbeitsvertrag

nur wenn die Gründe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichend sind
und/oder vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden - Bis zur Klärung besteht
dann also Arbeitspflicht - Verletzung der Arbeitspflicht kann Schadensersatz auch in Form einer Vertragsstrafe auslösen
naja. aber ich kann ja 4 wochen lang krankenschein abgeben.
und sagen das es mir nicht gut geht. wegen blutdruck
sicher besteht auch diese Möglichkeit - Nur, während der Dauer der
Arbeitsunfähigkeit darfst Du natürlich nicht den neuen Job beginnen
ja na dast mir klar. erst nachdem das alte arbeitsverhältnss 100% beendet ist
Diese Rechtsanwalt-Kanzelei beschreibt es ausführlich.
Die Vertragsstrafenvereinbarung - ein wirksames Druckmittel
quatsch. du bist in der Probezeit. das heißt, du probierst aus, ob die arbeit was für dich ist und der Arbeitgeber schaut, ob du überhaupt für die stelle geeignet bist. dafür gibt es keinerlei strafen
oh okay. also habe ich nichts zu befürchten solange ich noch probezeit habe
Es sei denn, die Kündigung während der Probezeit ist speziell geregelt