Paragraph sgb gesucht

Ich suche den/die Paragraphen, in dem es um Vorversicherungszeiten geht. Insbesondere, welche Fristen erfüllt sein müssen, um nach einer "Auszeit" von der Gesetzlichen wieder in diese zurückzukehren. Da gab es ja zwei Fristen, die kleine und die große. Wer kann helfen?

2 Antworten zur Frage

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Paragraph im SGB gesucht.

vielleicht hilft dir das hier weiter:
SGB V - Sozialgesetzbuch F
Zitat:
§ 9
Freiwillige Versicherung
Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 werden nicht berücksichtigt,
Du musst mind. 5 Jahre Mitglied einer Kasse gewesen sein, bei 30 Monate ohne versicherungspflicht: RECHTSBERATUNG Versicherungen - Krankenversicherung - Gesetzlichen Krankenversicherungen -
Das ist der Umkehrschluss aus § 6 SGB.
Dein Link gilt aber nur für Personen ab 55, oder?