Paragraph gesucht

Welcher Paragraph im BGB verbietet die Kinderarbeit ind Deutschland?

4 Antworten zur Frage

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Paragraph gesucht?

Du sprichst mit deiner Frage das Jugendarbeitsschutzgesetz an!
§ 5 beantwortet deine Frage:
JArbSchG - Einzelnorm
Nicht das BGB, sondern das Jugendarbeitsschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 BGB in der Geschäftsfähigkeit beschränkt
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland | 
Die erste Antwort trifft nicht zu und ist falsch!
Schau mal, vielleicht hilft Dir folgendes weiter:
Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
Verordnung über den Kinderarbeitsschutz , vom 23.06.1998
Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet im allgemeinen die Arbeit von Kindern; "Kinder" im Sinne des JArbSchG sind Personen im Alter von unter 15 Jahren. Von diesem Verbot macht das Gesetz allerdings Ausnahmen, nämlich insbesondere für die Arbeit von Kindern im Alter von 13 bis 14 Jahren. Kinder in diesem Alter können gemäß § 5 Abs.3 JArbSchG mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten beschäftigt werden, falls die Beschäftigung "leicht und für Kinder geeignet ist". Außerdem dürfen Kinder selbst dann, wenn sie "schon" 13 oder 14 Jahre alt sind, nicht mehr als zwei Stunden täglich sowie nicht zwischen 18 und 8 Uhr und schließlich auch nicht vor und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.
Um diese allgemeinen Voraussetzungen, unter denen die Arbeit von Kindern im Alter von 13 bis 14 Jahren zulässig ist, näher zu bestimmen, hat die Bundesregierung am 23.06.1998 die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (kurz: "Kinderarbeitsschutzverordnung" oder "KindArbSchV") erlassen. Darin sind die rechtlich zulässigen Arbeiten, mit denen 13- bis 14jährige Kindern sowie vollzeitschulpflichtige Kinder beschäftigt werden können, im einzelnen festgelegt.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_KindArbSchV.html
das BGB wird Dir da nicht viel weiterhelfen - Verbot der Kinderarbeit isdt geregelt im § 5 Abs. 1 JArbSchG

Paragraph im SGB gesucht.

vielleicht hilft dir das hier weiter:
SGB V - Sozialgesetzbuch F
Zitat:
§ 9
Freiwillige Versicherung
Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 werden nicht berücksichtigt,
Du musst mind. 5 Jahre Mitglied einer Kasse gewesen sein, bei 30 Monate ohne versicherungspflicht: RECHTSBERATUNG Versicherungen - Krankenversicherung - Gesetzlichen Krankenversicherungen -
Das ist der Umkehrschluss aus § 6 SGB.
Dein Link gilt aber nur für Personen ab 55, oder?